Die Wasserqualität „Hochgereinigtes Wasser“ (HPW) sah dieselben Grenzwerte vor, wie sie auch für „Wasser für Injektionszwecke“ (WFI) gefordert sind. Der Unterschied zwischen den Wasserqualitäten bestand bis dato darin, dass WFI durch Destillation erzeugt werden musste, HPW hingegen nicht. Im April 2017 wurde die neue EP-Monographie für WFI gültig, die neben der Destillation auch andere Herstellungsmethoden zulässt. Somit wurde HPW als Wasserqualität überflüssig, denn es handelt sich ja um eine nicht durch Destillation erzeugte, dem WFI aber gleichwertige Wasserqualität.
[GMP-BERATER, Kapitel 5.A]