Die aus einem QRM-Prozess gewonnenen Ergebnisse sollten periodisch verifiziert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn QRM prospektiv angewandt wurde. Die Risikoüberwachung kann als wiederkehrendes Element in den QRM-Prozess eingebaut werden, aber auch durch singuläre Ereignisse ausgelöst werden.
[GMP-BERATER, Kapitel 19.C]
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