Welche Behörde ist in Deutschland zuständig für die Zulassung von Tierarzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln?
Die Zulassung von Tierarzneimitteln (außer Impfstoffen) und Pflanzenschutzmitteln obliegt dem Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).