Neben dem GMP-Vertrag (auch Verantwortungsabgrenzungsvertrag oder Lohnherstellungs-/Lohnprüfungsvertrag) ist ein davon getrennter kaufmännischer Vertrag erforderlich. Regelungen zur Geheimhaltung können im kaufmännschen Vertrag enthalten sein oder es wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen.
[GMP-BERATER, Kapitel 1.L]
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