Während der Anhang 1 recht umfassende Angaben zu den Inhalten macht, wird die formale Gestaltung nicht verbindlich vorgeschrieben. Denkbar ist die Erstellung eines eigenständigen vollumfassenden Dokuments oder eines übergeordneten Dokuments mit Querverweisen zu den bereits bestehenden Systemen.
[GMP-BERATER, Kapitel 12.A]
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