Arbeitsanweisungen müssen in ihrer aktuellen Version am jeweiligen Arbeitsplatz verfügbar sein, an dem die beschriebene Tätigkeit ausgeführt wird. Das kann durch Verteilung von autorisierten Papierversionen oder durch Zugriff auf digitale Systeme ermöglicht werden.
[GMP-BERATER, Kapitel 15.D]
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