Hinweis: Am 6. Februar 2023 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die erste Revision der Leitlinie „ICH Guideline Q9 (R1) on Quality Risk Management (QRM) Step 5“ veröffentlicht. Die EMA- und die ICH-Leitlinie sind inhaltlich identisch.
Das Dokument beschreibt Grundsätze und Beispiele für Methoden und Instrumente des Qualitätsrisikomanagements, die auf verschiedene Aspekte der pharmazeutischen Qualität angewendet werden können. Diese umfassen die Entwicklung, die Herstellung, den Vertrieb und die Inspektions- und Zulassungsprozesse während des gesamten Lebenszyklus. Sie sind auf Wirkstoffe, Arzneimittel sowie biologische und biotechnologische Produkte anwendbar.
Die Revision enthält unter anderem Ergänzungen zu folgenden Themen:
Die überarbeitete Version von ICH Q9 (R1) ist seit dem 26. Juli 2023 in Kraft. Sie erhalten das Dokument mit einer deutschen Fachübersetzung des Verlags.
Die neue Fassung des EU-Anhangs 1 ist am 25. August 2023 in Kraft getreten. Für den Abschnitt 8.123 über Gefriertrocknung und Produkttransfer beträgt die Frist für das Inkrafttreten zwei Jahre und wird somit am 25. August 2024 verbindlich sein.
Die Durchführungsverordnung gilt für
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1248 orientiert sich an GDP-Leitlinien für Humanarzneimittel (Leitlinien vom 5. November 2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln – 2013/C 343/01).
Auch diese Durchführungsverordnung ist stark an die GDP-Leitlinien für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln (Leitlinien vom 19. März 2015 zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln – 2015/C 95/01) angelehnt. Teilweise sind Absätze wortgenau übernommen, gibt es doch eine beträchtliche Anzahl an Wirkstoffen, die als Ausgangsstoffe sowohl für Human- als auch für Tierarzneimitteln verwendet werden. Die Verordnung gilt für
Zwischenprodukte sind ausdrücklich von den Regelungen ausgenommen.
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