Die Herstellung steriler Arzneimittel gilt als „Königsdisziplin“ der Pharmafertigung, denn hier werden besonders hohe Anforderungen an Räume, Ausrüstung, Prozesse und Kompetenz der Mitarbeitenden gestellt.
Der neue Anhang 1 „Herstellung steriler Arzneimittel“, der am 25. August 2023 in Kraft getreten ist, fordert den Einsatz von Barrieretechnologien, um Verunreinigungen durch Partikel oder Keime zu vermeiden.
Welche Barrieretechnologien es gibt, erfahren Sie in unserem heutigen Leitartikel.