Als Beleg der GMP-Konformitätsprüfung ausländischer Hersteller sind durch die fachtechnisch verantwortliche Person (FVP) gewisse Dokumente einzureichen. Grundsätzlich müssen Nachweise von Behörden mit einem als gleichwertig anerkannten GMP-Kontrollsystem vorgelegt werden. Ist kein Zertifikat verfügbar, kann ein Auditbericht unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden.
Wichtige Anforderungen an Auditberichte:
Inspektionsberichte:
Berichte von anerkannten Behörden werden akzeptiert, wenn:
Veterinärarzneimittel:
Für das Meldeverfahren nach Art. 39 VAZV reicht eine Kopie des GMP-Zertifikats oder der Herstellungsbewilligung je Hersteller. Falls nicht vorhanden, kann eine Risikoabschätzung der FvP eingereicht werden. Swissmedic hat Hinweise gegeben, welche Informationen diese enthalten muss.
Die überarbeitete Wegleitung gilt seit dem 01.05.2025.
Quelle:
Swissmedic: Allgemeine Mitteilungen
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