EU: Erste vier EUDAMED-Module ab 28. Mai 2026 verpflichtend
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsentscheidung (EU) 2025/2371 offiziell bestätigt, dass die ersten vier Module der europäischen Medizinprodukte-Datenbank EUDAMED ihre funktionalen Anforderungen erfüllen.
Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 27. November 2025 setzt die in der MDR-Änderungsverordnung (EU) 2024/1860 vorgesehene sechsmonatige Übergangsfrist in Gang.
Damit werden die folgenden EUDAMED-Module ab dem 28. Mai 2026 verpflichtend:
- Registrierung von Wirtschaftsakteuren
- UDI-/Geräteregistrierung
- Benannte Stellen & Zertifikate
- Marktüberwachung
Quelle:
EU: Public Health/Latest updates
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