Swissmedic: Digitale Fachinformation statt Papier
Ab dem 1. Dezember 2025 darf bei Arzneimitteln, die ausschliesslich von Medizinalpersonen angewendet werden, auf eine gedruckte Packungsbeilage verzichtet werden. Ein auf der Verpackung angebrachter QR-Code führt direkt zur Fachinformation.
Die neue Regelung basiert auf dem bestehenden Artikel 14 Absatz 2 der Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV; SR 812.212.22) und wird in der Wegleitung Packmittel für Humanarzneimittel beschrieben.
Quelle:
Swissmedic: Zulassungen/Informationen
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