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Swissmedic: Digitale Packungsbeilage statt Papier

Swissmedic: Digitale Fachinformation statt Papier

Ab dem 1. Dezember 2025 darf bei Arzneimitteln, die ausschliesslich von Medizinalpersonen angewendet werden, auf eine gedruckte Packungsbeilage verzichtet werden. Ein auf der Verpackung angebrachter QR-Code führt direkt zur Fachinformation.

Die neue Regelung basiert auf dem bestehenden Artikel 14 Absatz 2 der Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV; SR 812.212.22) und wird in der Wegleitung Packmittel für Humanarzneimittel beschrieben.


Quelle:

Swissmedic: Zulassungen/Informationen

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