Bei der Reinigungsvalidierung wurden zur Umsetzung der EMA-Guideline die PDE-Werte der Wirkstoffe ermittelt.
Dabei wurde bei einem Kombinationsarzneimittel nur der höher
dosierte Wirkstoff betrachtet, da in der Risikobewertung davon
ausgegangen wurde, dass der niedriger dosierte Wirkstoff bei Abreinigung
des höher dosierten Wirkstoffs auf ein akzeptables Maß nicht mehr
nachweisbar ist.