Nun wurde eine Verlängerung dieser Ausnahme für weitere drei Jahre bis zum 31.12.2024, gewährt. Damit soll die Versorgung von Zypern, Irland, Nordirland und Malta mit Arzneimitteln gewährleistet werden. Außerdem soll allen Beteiligten genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um die Lieferketten entsprechend anzupassen.
Zur Überwachung und Verhinderung von missbräuchlichen Zugriffen wurde ein Alarmsystem eingeführt. Damit soll angesichts der begrenzen Überwachungsmöglichkeiten sichergestellt werden, dass keine Verifizierung eines für diese Länder bestimmten Medikaments außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums stattfindet.
Sie finden diese Information in der Delegierten Verordnung (EU) zur Anpassung der Verordnung (EU) 2016/161.
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