Die Hälfte davon regelt Zulassungsfragen wie
Ein weiterer Satz von Dokumenten betrifft den Import und Export.
Ein großer Teil regelt zudem die Versorgung in Nordirland, das weiterhin dem EU-Recht untersteht.
Zusätzlich hat das National Institute for Biological Standards and Control (NIBSC) ebenfalls Dokumente veröffentlicht. Diese betreffen die Änderungen, die mit dem Ausstieg Großbritanniens aus dem EU Official Control Authority Batch Release Programm (OCABR) einhergehen.
OCABR-Zertifikate für die Bereitstellung biologischer Arzneimittel in Großbritannien konnten bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werden. Alle bis dahin ausgestellten Zertifikate bleiben gültig. Zukünftige Chargen müssen von der NIBSC zertifiziert werden. Ausnahmen gelten für Produkte, die in Ländern getestet wurden, mit denen Großbritannien MRAs abgeschlossen hat. Das betrifft derzeit nur Israel (nur für Impfstoffe) und die Schweiz.
Hier finden Sie alle Dokumente im Überblick. Die Webseite der MHRA wird fortlaufend aktualisiert.
Quellen:
MHRA: New guidance and information for industry from the MHRA
NIBSC: Guidance for manufacturers of biological medicines - independent batch release in the United Kingdom
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