Mit neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Sicherheit von Tierarzneimitteln soll sie auch die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz verbessern. Mit der Verordnung (EU) 2019/6 wurde die Richtlinie 2001/82/EG aufgehoben. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen der Verordnung (EU) 726/2004 über die Zulassung und Überwachung von Tierarzneimitteln geändert, die derzeit das zentralisierte Zulassungsverfahren sowohl für Human- als auch für Tierarzneimittel regelt.
Eigenständige GDP-Leitlinien für Tierarzneimittel:
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2019/6 hat die Europäische Kommission zwei GDP-Dokumente in Eudralex Band 4 aufgenommen:
Die beiden Dokumente sind analog der GDP-Leitlinien für Humanarzneimittel und deren Wirkstoffe erstellt worden. Alle Dokumente finden Sie in Eudralex Volume 4.
Quelle:
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