Damit folgen die Behörden der WHO, die im Mai 2023 das Ende des durch die Pandemie ausgerufenen Notstands bekannt gegeben hat.
Während der weltweiten Pandemie wurden Maßnahmen ergriffen, um eine kontinuierliche Verfügbarkeit von Arzneimitteln, die den geltenden GMP- und GDP-Standards entsprechen, sicherzustellen.
Die verschiedenen Bereiche, die durch den ausgerufenen Notstand eine besondere Flexibilität erhielten, sind
Die außergewöhnlichen regulatorischen Flexibilitäten, die die drei Behörden speziell während der Pandemie ausgerufen haben, werden zukünftig nicht mehr gewährt. Bereits genehmigte Vorgänge, die unter die besonderen regulatorischen Flexibilitäten fallen, sollen Ende 2023 auslaufen. Dazu zählen zum Beispiel:
Die Exekutiv-Lenkungsgruppe für Arzneimittelknappheit und -sicherheit (MSSG) der EMA sammelt Erfahrungen mit den Sonderregelungen und prüft, wie Erkenntnisse zur Bewältigung von Arzneimittelengpässen bei neuen und aufkommenden gesundheitlichen Herausforderungen in der Zukunft einfließen können.
Quelle:
EMA: Phasing out of extraordinary COVID-19 regulatory flexibilities
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