Die darin besprochenen Medizinprodukte müssen über
Als weitere Vorgabe gilt, dass während der Übergangszeit keine wesentlichen Änderungen an der Auslegung oder der Zweckbestimmung an Produkten vorgenommen wurden, die unter der alten Direktive auf den Markt gebracht wurden.
Mit praktischen Tools, wie Flowcharts zur Selbstbewertung und Klärung von Fragen zu Produktänderungen bietet die Leitlinie eine übersichtliche Zusammenstellung zu dieser Thematik und zeigt detailliert auf, welche Änderungen als signifikant zu bewerten sind und welche nicht. Als signifikant eingestufte Änderungen führen dazu, dass die Übergangsbestimmungen nicht mehr für ein Produkt anwendbar sind.
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