Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
BMG: Referentenentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis
News: Cannabis

BMG: Referentenentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Anfang Juli 2023 einen Referentenentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) veröffentlicht. Der Entwurf wurde am 28. April in die Ressortabstimmung zur Prüfung durch die anderen Ministerien gegeben.

Bereits im April hat das BMG ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel vorgestellt:

  1. Säule: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Eigenanbau zu nicht-medizinischen Zwecken
  2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

Der neue Referentenentwurf zum Cannabisgesetz (CanG) betrifft die 1. Säule des Eckpunktepapiers. Diese soll den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau zu nicht-medizinischen- und nicht-gewinnorientierten-Zwecken regeln. Zudem soll die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum ermöglicht werden. Das 161-seitige Cannabisgesetz beinhaltet zwei neue Gesetze und eine Gesetzesänderung:

  • Artikel 1 Gesetz zum privaten und zum gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken (Cannabisanbaugesetz – CanAnbauG)
    • Unterliegt bestimmten Anforderungen und Schutzmaßnahmen, sowie der Erlaubnispflicht bei gemeinschaftlichem Eigenanbau.
       
  • Artikel 2 Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG)

Bisher gilt: Für den Anbau, Handel und Vertrieb brauchen Unternehmen gemäß dem Arzneimittelgesetz, AMG, bisher eine Sachkundige Person (QP) und eine Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zusätzlich ist eine betäubungsrechtliche Erlaubnis der Bundesopiumstelle vorzuweisen.

Mit dem neuen Medizinal-Cannabisgesetz soll statt einer Sachkundigen Person eine Verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benannt werden und die benötigte Erlaubnis der Bundesopiumstelle entfallen. Die bürokratischen Vorgaben für Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken sollen insgesamt verringert werden. Weiterhin bedarf es einer Erlaubnis des BfArM, um medizinischen Cannabis anbauen, herstellen, mit ihm Handel treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen oder erwerben zu können.

  • Artikel 3 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), zur Streichung von Cannabis und damit der Wirkstoffgruppe Tetrahydrocannabinol (THC) und dem Isomer Dronabinol

Laut BMG ist das Inkrafttreten für Ende dieses Jahres vorgesehen. Nach vier Jahren soll eine Evaluation der Vorgaben zu Säule eins insbesondere im Hinblick auf mögliche erforderlich werdende Anpassungen zum Gesundheits- und Jugendschutz erfolgen.

Für den kommerziellen Gebrauch von Cannabis soll ein Gesetzesentwurf im zweite Halbjahr 2023 folgen.


Quelle:

BMG: Referentenentwurf

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Nährmedien und Nährmedienprüfung

Nährmedien und Nährmedienprüfung

Nährmedien spielen eine wichtige Rolle bei allen mikrobiologischen Untersuchungen. Damit man sich auf die erhaltenen Ergebnisse verlassen kann, muss das Nährmedium vor seinem Einsatz einer Prüfung unterzogen werden. Welche Eigenschaften geprüft werden und wie man dabei vorgeht, beschreibt Mikrobiologe Dr. Michael Rieth.

Weiterlesen
Frage der Woche | GMP-Verlag

Welche Sterilisationsverfahren gibt es für Endsterilisation?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
News: EMA

EMA: Aktueller Bericht zum internationalen GMP-Inspektionsprogramm für Wirkstoffhersteller

Die EMA hat einen neuen Bericht über das internationale Inspektionsprogramm für Wirkstoffhersteller veröffentlicht. Er umfasst den Zeitraum 2017–2024, in dem die Zahl der teilnehmenden Behörden von zehn auf 13 stieg. Insgesamt wurden Informationen zu 936 inspizierten Standorten und 1.684 Inspektionen ausgetauscht.
Weiterlesen
News: EMA

EMA aktualisiert Verfahren zur Koordinierung von GMP-Inspektionen

Die EMA hat ihr Verfahren zur Koordinierung von GMP-Inspektionen für zentral zugelassene Arzneimittel aktualisiert. Version 3 gilt seit dem 10. September 2026 und ersetzt Version 2. Bislang war grundsätzlich vorgesehen, dass jede von der EMA angeforderte Inspektion von einer Leading Authority und einer Supporting Authority durchgeführt wird. Nur in bestimmten Ausnahmefällen konnte eine Behörde die Inspektion allein übernehmen.
Weiterlesen
Swissmedic aktualisiert Wegleitung zur GMP-Konformität ausländischer Hersteller

Swissmedic aktualisiert Wegleitung zur GMP-Konformität ausländischer Hersteller

Swissmedic hat die Wegleitung „GMP-Konformität ausländischer Hersteller“ erneut überarbeitet. Die neue Version 7.0 ist seit dem 7. September 2026 gültig. Sie enthält insbesondere neue Regelungen zum Nachweis der GMP-Konformität von Herstellern, die von der US FDA inspiziert wurden.
Weiterlesen
Swissmedic aktualisiert Technische Interpretation zur Zusammenarbeit mit Pre-Wholesalern

Swissmedic aktualisiert Technische Interpretation zur Zusammenarbeit mit Pre-Wholesalern

Swissmedic hat die Technische Interpretation “Market release and distribution in cooperation with a pre-wholesaler” überarbeitet. Das Dokument regelt die Marktfreigabe und Distribution bei der Zusammenarbeit eines Zulassungsinhabers mit einem Pre-Wholesaler (Logistik- und Distributionsdienstleister).
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes