Deutschland: Änderungen im Tierarzneimittelgesetz
Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes wurden mehrere Vorschriften des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) angepasst. Die Änderungen gelten seit 10. März 2026.
Ziel der Novelle ist vor allem eine systematischere Einordnung nationaler Vorschriften in das EU-Tierarzneimittelrecht, insbesondere der Verordnung (EU) 2019/6. Bestimmungen zu bestimmten immunologischen Tierarzneimitteln wurden aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz überführt, um Herstellung, Anwendung und Überwachung dieser Produkte einheitlich im Tierarzneimittelrecht zu regeln.
Weitere Änderungen betreffen Wartezeitregelungen bei inaktivierten immunologischen Tierarzneimitteln, redaktionelle Anpassungen einzelner Vorschriften sowie eine Klarstellung bei der Berechnung der Therapiehäufigkeit für antibiotische Kombinationspräparate. Diese werden im Antibiotikaminimierungssystem künftig wie ein einzelner Wirkstoff behandelt.
Darüber hinaus wurde der Bußgeldrahmen vereinheitlicht und teilweise angehoben, um ihn mit den Regelungen im Tiergesundheitsrecht zu harmonisieren.
Quelle:
Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 60 vom 09.03.2026
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