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Bundestag und Bundesrat beschließen Tierarzneimittelgesetz TAMG

Bundestag und Bundesrat beschließen Tierarzneimittelgesetz TAMG

Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag den Entwurf des neuen deutschen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Annahme beschlossen (Drucksache 19/31069). Am 25. Juni folgte der Bundesrat diesem Entscheid. Das neue Gesetz basierend auf der EU-Verordnung (EU) 2019/6 wird analog dazu zum 28. Januar 2022 in Kraft treten.

Zu diesem Zeitpunkt wird die europäische Tierarzneimittel-Richtlinie EU 20021/82/EG abgelöst. Tierarzneimittel in Deutschland werden dann unabhängig vom Arzneimittelgesetz reguliert werden. Die Verabschiedung erfolgte unter Zeitdruck gerade fünf Monate nach Vorlage eines ersten Entwurfs. Dies wurde bereits im Vorfeld von der Tierärzteorganisation scharf kritisiert, da ein inhaltlicher Diskussionsprozess als dringend notwendig gesehen wurde.

Das Arzneimittelgesetz wurde bereits entsprechend angepasst und vom Bundestag beschlossen. Die Änderungen am AMG (17. Novelle) werden ebenfalls am 28. Januar 2022 in Kraft treten.

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