Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EC: Aktualisierte Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen
News: Europa

EC: Aktualisierte Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen

Die Europäische Kommission hat am 12. August 2020 die Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen für Arzneimittel veröffentlicht. Das mittlerweile auf 34 Seiten gewachsene Dokument erfuhr somit die zweite Aktualisierung in diesem Jahr (wir berichteten).
Neu sind die Fragen 4.6, 5.12, 5.13 und 6.9, die im Folgenden kurz zusammengefasst sind: 

Q&A 4.6: Ein Hersteller darf das Aufbringen der Sicherheitsmerkmale auf ein verpacktes Arzneimittel an einen anderen Hersteller auslagern, sofern dies gemäß den Bestimmungen im EU-GMP-Leitfaden Teil I, Kapitel 7 erfolgt und der Hersteller eine Herstellungserlaubnis besitzt. Der beauftragte Hersteller muss in die Genehmigung zum Inverkehrbringen eingeschlossen werden. 

Q&A 5.12: Ein Großhändler mit mehreren Standorten muss von jedem Ort aus eindeutig identifizierbar sein und darf daher zur Verifizierung und Deaktivierung der Sicherheitsmerkmale nicht nur einen einzigen Zugang zum NMVS-System verwenden. 

Q&A 5.13: Arzneimittel, die von einer dritten Partei erworben werden, müssen nicht gemäß Artikel 20(b) der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/161 anhand des eindeutigen Erkennungsmerkmals verifiziert werden, wenn sie direkt vom Hersteller, Zulassungsinhaber oder einem ausgewiesenen Großhändler geliefert werden. 

Q&A 6.9: siehe Frage 5.12, hier mit Bezug auf die Apothekenkette und die Verifizierung und Deaktivierung der Sicherheitsmerkmale vor der Abgabe von Arzneimitteln. Die Apothekenzweigstelle muss ebenfalls eindeutig identifizierbar sein, wenn sie sich mit dem NMVS-System verbindet. 

Ergänzt wurden die Fragen 1.8, 2.14, 4.4: 

Q&A 1.8: Hinzugefügt wurde die Information, dass der Importeur eines Arzneimittels, der ein solches gemäß Artikel 5(1) der Richtlinie 2001/83/EG in einen Mitgliedsstaat einbringt, muss die eindeutigen Erkennungsmerkmale nicht in der nationalen Datenbank des Ziellandes hochladen. 

Q&A 2.14: Wird das Anbringen des eindeutigen Erkennungsmerkmals auf der Verpackung eines Arzneimittels an Dritte ausgelagert, muss dies in Einklang mit den Prinzipien geschehen, die im EU-GMP-Leitfaden Teil I Kapitel 7 beschrieben sind.  

Q&A 4.4: Ein Hersteller kann Verpackungen verwenden, die ein eindeutiges Erkennungsmerkmal tragen, das von einem Verpackungshersteller aufgebracht wurde. Bei Verwendung vorbedruckter Kartons ist eine schriftliche Vereinbarung nötig, die die entsprechenden Verantwortlichkeiten regelt. Der Lieferant der Verpackungsmaterialien muss auditiert und qualifiziert sein. Es wird erwartet, dass der Hersteller des fertigen Arzneimittels angemessene Prüfungen der Quantität und Qualität der eindeutigen Erkennungsmerkmale gemäß den EU-GMP-Prinzipien durchführt.  


Quelle: 

EC: Safety features for medicinal products for human use Questions and Answers – Version 18 

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

News: EMA

EMA präzisiert Chargenkennzeichnung bei parallel gehandelten Arzneimitteln

Die EMA in ihrer Frage-Antwort-Sammlung zu GMP und GDP die Antwort auf Frage 4 zu Kapitel 5 des EU-GMP-Leitfadens überarbeitet. Sie erläutert, welche Chargennummern auf der Verpackung parallel gehandelter Arzneimittel anzugeben sind.
Weiterlesen
Frage der Woche | GMP-Verlag

Wie wird der Qualifizierungsprozess von Laborgeräten dokumentiert?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

Auf der PDA/FDA Joint Regulatory Conference 2026 machte die FDA deutlich: Moderne Anlagentechnik allein gewährleistet keine Sterilitätssicherheit. Der Beitrag beleuchtet GMP-Mängel bei FDA-Inspektionen und die Rolle der Anlagenplanung bei der aseptischen Herstellung.

Weiterlesen
News: Europa

EDQM: Neue Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel

Die Europäische Arzneibuchkommission (EPC) hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel beschlossen. Ziel ist es, geeignete Qualitätsstandards im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) zu verankern.
Weiterlesen
EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

Der Appendix 1 zum Q&A der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen ist im Oktober 2026 weiter ergänzt worden. Dieser Appendix enthält die zulässigen Aufnahmemengen (Acceptable Intake, AI) für N-Nitrosamine.
Weiterlesen
WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

Die WHO hat einen überarbeiteten Entwurf ihrer „WHO guidelines on quality risk management“ veröffentlicht. Das Arbeitsdokument QAS/26.994 steht bis zum 15. November 2026 zur öffentlichen Kommentierung.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes