Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EC: Aktualisierte Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen

EC: Aktualisierte Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen

Die Europäische Kommission hat am 12. August 2020 die Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen für Arzneimittel veröffentlicht. Das mittlerweile auf 34 Seiten gewachsene Dokument erfuhr somit die zweite Aktualisierung in diesem Jahr (wir berichteten).
Neu sind die Fragen 4.6, 5.12, 5.13 und 6.9, die im Folgenden kurz zusammengefasst sind: 

Q&A 4.6: Ein Hersteller darf das Aufbringen der Sicherheitsmerkmale auf ein verpacktes Arzneimittel an einen anderen Hersteller auslagern, sofern dies gemäß den Bestimmungen im EU-GMP-Leitfaden Teil I, Kapitel 7 erfolgt und der Hersteller eine Herstellungserlaubnis besitzt. Der beauftragte Hersteller muss in die Genehmigung zum Inverkehrbringen eingeschlossen werden. 

Q&A 5.12: Ein Großhändler mit mehreren Standorten muss von jedem Ort aus eindeutig identifizierbar sein und darf daher zur Verifizierung und Deaktivierung der Sicherheitsmerkmale nicht nur einen einzigen Zugang zum NMVS-System verwenden. 

Q&A 5.13: Arzneimittel, die von einer dritten Partei erworben werden, müssen nicht gemäß Artikel 20(b) der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/161 anhand des eindeutigen Erkennungsmerkmals verifiziert werden, wenn sie direkt vom Hersteller, Zulassungsinhaber oder einem ausgewiesenen Großhändler geliefert werden. 

Q&A 6.9: siehe Frage 5.12, hier mit Bezug auf die Apothekenkette und die Verifizierung und Deaktivierung der Sicherheitsmerkmale vor der Abgabe von Arzneimitteln. Die Apothekenzweigstelle muss ebenfalls eindeutig identifizierbar sein, wenn sie sich mit dem NMVS-System verbindet. 

Ergänzt wurden die Fragen 1.8, 2.14, 4.4: 

Q&A 1.8: Hinzugefügt wurde die Information, dass der Importeur eines Arzneimittels, der ein solches gemäß Artikel 5(1) der Richtlinie 2001/83/EG in einen Mitgliedsstaat einbringt, muss die eindeutigen Erkennungsmerkmale nicht in der nationalen Datenbank des Ziellandes hochladen. 

Q&A 2.14Wird das Anbringen des eindeutigen Erkennungsmerkmals auf der Verpackung eines Arzneimittels an Dritte ausgelagert, muss dies in Einklang mit den Prinzipien geschehen, die im EU-GMP-Leitfaden Teil I Kapitel 7 beschrieben sind.  

Q&A 4.4: Ein Hersteller kann Verpackungen verwenden, die ein eindeutiges Erkennungsmerkmal tragen, das von einem Verpackungshersteller aufgebracht wurde. Bei Verwendung vorbedruckter Kartons ist eine schriftliche Vereinbarung nötig, die die entsprechenden Verantwortlichkeiten regelt. Der Lieferant der Verpackungsmaterialien muss auditiert und qualifiziert sein. Es wird erwartet, dass der Hersteller des fertigen Arzneimittels angemessene Prüfungen der Quantität und Qualität der eindeutigen Erkennungsmerkmale gemäß den EU-GMP-Prinzipien durchführt.  


Quelle: 

EC: Safety features for medicinal products for human use Questions and Answers – Version 18 

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

EU: Einigung zum Pharmapaket

EU: Einigung zum Pharmapaket

Am 11. Dezember haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung über die Aktualisierung des europäischen Rechtsrahmens für Arzneimittel erzielt.

Weiterlesen
EMA: Aktualisierte Q&As zu biologischen Arzneimitteln

EMA: Aktualisierte Q&As zu biologischen Arzneimitteln

Die EMA hat ihr Frage-und-Antwort-Dokument zu biologischen Arzneimitteln aktualisiert und neue Fragen aufgenommen, die bisher unterschiedlich interpretiert wurden oder Klärungsbedarf hatten. In der aktuellen Überarbeitung wurden sechs neue Fragen ergänzt und mehrere bestehende Antworten angepasst.

Weiterlesen
ICH: Neue Empfehlungen zur Herstellung von ATMPs

ICH: Neue Empfehlungen zur Herstellung von ATMPs

Die ICH-Diskussionsgruppe für Zell- und Gentherapien (CGTDG) hat neue Empfehlungen zur besseren internationalen Harmonisierung der Herstellungsanforderungen für Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs) vorgelegt. Zentrales Element ist die Empfehlung, einen Anhang zu ICH Q11 zu entwickeln, der gezielt auf die besonderen Anforderungen der ATMP-Herstellung eingeht.

Weiterlesen
Der GMP-Verlag nimmt an der InnoVention 2026 teil

Der GMP-Verlag nimmt an der InnoVention 2026 teil

Jetzt schon mal den Reminder setzen: Erleben Sie am 28. Januar 2026 die virtuelle Fachmesse für Zukunftsthemen der Pharmaindustrie InnoVention. Auch der GMP-Verlag nimmt teil.

Weiterlesen
Der GMP-Verlag startet in ein neues digitales Kapitel

Der GMP-Verlag startet in ein neues digitales Kapitel

Nach Monaten intensiver Arbeit, kreativer Ideen und technischer Finesse ist es endlich soweit: Die Website des GMP-Verlags erstrahlt in neuem Glanz.
Weiterlesen
Das Einmaleins der URS

Das Einmaleins der URS

"User Requirements Specification heißt auch: user specifies requirements!" Mit diesem kleinen Wortspiel begann Marisa Meinero von der Firma ELPRO Messtechnik GmbH ihren kurzweiligen Vortrag bei der GDP-Konferenz 2025 über Sinn und Zweck des Lastenhefts, seine Inhalte und wie man bei der Erstellung am besten vorgeht.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes