Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EC: Aktualisierte Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen

EC: Aktualisierte Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen

Die Europäische Kommission hat am 12. August 2020 die Version 18 des Q&A zu Sicherheitsmerkmalen für Arzneimittel veröffentlicht. Das mittlerweile auf 34 Seiten gewachsene Dokument erfuhr somit die zweite Aktualisierung in diesem Jahr (wir berichteten).
Neu sind die Fragen 4.6, 5.12, 5.13 und 6.9, die im Folgenden kurz zusammengefasst sind: 

Q&A 4.6: Ein Hersteller darf das Aufbringen der Sicherheitsmerkmale auf ein verpacktes Arzneimittel an einen anderen Hersteller auslagern, sofern dies gemäß den Bestimmungen im EU-GMP-Leitfaden Teil I, Kapitel 7 erfolgt und der Hersteller eine Herstellungserlaubnis besitzt. Der beauftragte Hersteller muss in die Genehmigung zum Inverkehrbringen eingeschlossen werden. 

Q&A 5.12: Ein Großhändler mit mehreren Standorten muss von jedem Ort aus eindeutig identifizierbar sein und darf daher zur Verifizierung und Deaktivierung der Sicherheitsmerkmale nicht nur einen einzigen Zugang zum NMVS-System verwenden. 

Q&A 5.13: Arzneimittel, die von einer dritten Partei erworben werden, müssen nicht gemäß Artikel 20(b) der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/161 anhand des eindeutigen Erkennungsmerkmals verifiziert werden, wenn sie direkt vom Hersteller, Zulassungsinhaber oder einem ausgewiesenen Großhändler geliefert werden. 

Q&A 6.9: siehe Frage 5.12, hier mit Bezug auf die Apothekenkette und die Verifizierung und Deaktivierung der Sicherheitsmerkmale vor der Abgabe von Arzneimitteln. Die Apothekenzweigstelle muss ebenfalls eindeutig identifizierbar sein, wenn sie sich mit dem NMVS-System verbindet. 

Ergänzt wurden die Fragen 1.8, 2.14, 4.4: 

Q&A 1.8: Hinzugefügt wurde die Information, dass der Importeur eines Arzneimittels, der ein solches gemäß Artikel 5(1) der Richtlinie 2001/83/EG in einen Mitgliedsstaat einbringt, muss die eindeutigen Erkennungsmerkmale nicht in der nationalen Datenbank des Ziellandes hochladen. 

Q&A 2.14Wird das Anbringen des eindeutigen Erkennungsmerkmals auf der Verpackung eines Arzneimittels an Dritte ausgelagert, muss dies in Einklang mit den Prinzipien geschehen, die im EU-GMP-Leitfaden Teil I Kapitel 7 beschrieben sind.  

Q&A 4.4: Ein Hersteller kann Verpackungen verwenden, die ein eindeutiges Erkennungsmerkmal tragen, das von einem Verpackungshersteller aufgebracht wurde. Bei Verwendung vorbedruckter Kartons ist eine schriftliche Vereinbarung nötig, die die entsprechenden Verantwortlichkeiten regelt. Der Lieferant der Verpackungsmaterialien muss auditiert und qualifiziert sein. Es wird erwartet, dass der Hersteller des fertigen Arzneimittels angemessene Prüfungen der Quantität und Qualität der eindeutigen Erkennungsmerkmale gemäß den EU-GMP-Prinzipien durchführt.  


Quelle: 

EC: Safety features for medicinal products for human use Questions and Answers – Version 18 

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

 EMA: Neues Q&A zu Product Lifecycle Management (PLCM)

EMA: Neues Q&A zu Product Lifecycle Management (PLCM)

Die EMA hat neue Questions & Answers zur Nutzung des Product Lifecycle Management (PLCM) Dokuments veröffentlicht. Ziel ist mehr Klarheit zur Anwendung dieses Instruments im EU-Variationssystem und zur Einbindung in Variationsverfahren.
Weiterlesen
EMA: Neues Q&A zu Co-Processed Excipients (CoPEs)

EMA: Neues Q&A zu Co-Processed Excipients (CoPEs)

Die EMA hat neue Fragen und Antworten zu Co-Processed Excipients (CoPEs) in festen oralen Darreichungsformen veröffentlicht. Ziel ist eine harmonisierte, risikobasierte Bewertung dieser Hilfsstoffe in Zulassungsdossiers.
Weiterlesen
Welche rechtlichen Anforderungen werden an die Personalqualifizierung gestellt?

Welche rechtlichen Anforderungen werden an die Personalqualifizierung gestellt?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Regulatorischer Rückblick 2025

Regulatorischer Rückblick 2025

Was bedeuten die regulatorischen Neuerungen im Jahr 2025 für Ihr berufliches Umfeld? Welche Vorgaben haben direkte Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft, und wo besteht akuter Handlungsbedarf? Unser regulatorischer Rückblick 2025 bietet Ihnen eine klare Struktur, praxisnahe Erläuterungen und die wichtigsten regulatorischen Neuerungen des Jahres 2025 – kompakt, übersichtlich und relevant.

Weiterlesen
EU: Parlament stimmt Verordnungsvorschlag zu kritischen Arzneimitteln zu

EU: Parlament stimmt Verordnungsvorschlag zu kritischen Arzneimitteln zu

Das Europäische Parlament hat einer Reihe von Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln in der EU zugestimmt.
Weiterlesen
Treffen Sie den GMP-Verlag bei der Reinraum-Messe LOUNGES 2026

Treffen Sie den GMP-Verlag bei der Reinraum-Messe LOUNGES 2026

Wir freuen uns darauf, Sie zu sehen! Die Messe LOUNGES findet von 24. bis 26. März 2026 statt. Und Sie können bei freiem Eintritt teilnehmen.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes