Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EC: Fünfte Benannte Stelle nach IVDR

EC: Fünfte Benannte Stelle nach IVDR

Die Europäische Kommission (EC) hat das deutsche Unternehmen TÜV Rheinland am 1. Dezember 2020 als Benannte Stelle nach der Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) ernannt. 

Die IVDR wird ab dem 26. Mai 2022 die derzeit gültige IVD-Richtlinie (98/79/EG) ablösen. Mit der neuen IVDR müssen die Hersteller Konformitätsbewertungen für wesentlich mehr Produkte durchführen. 
Die Geschäftsleiterin Medizinprodukte beim TÜV Rheinland, Dr. Wilma Hartung, sieht einen großen Arbeitsaufwand auf die Benannten Stellen zukommen: Viele Hersteller von In-Vitro-Diagnostika müssen erstmalig zertifiziert werden.

Die Europäische Vereinigung Benannter Stellen (Team-NB) für Medizinprodukte hat ebenfalls Bedenken. In einem Positionspapier vom 25. November 2020 äußert das Team-NB, dass die Benannten Stellen die Einhaltung der derzeitigen Fristen nur unterstützen, wenn folgende Bedingungen bis Ende des Jahres 2020 erfüllt sind:  

  • Die Tools zur Durchführung von Komformitätsbewertungen (z. B. Gremien aus Expert:innen, relevante MDCG-Leitliniendokumente für Klassifizierung, Leistungsbewertung usw.) müssen verfügbar und einsatzbereit sein.  
  • Mindestens die Hälfte der derzeit existierenden Benannten Stellen müssen gemäß der IVDR ernannt sein. Momentan sind es fünf Benannte Stellen, nach dem 31. Dezember 2020 werden es aufgrund des Brexits nur noch vier sein, sofern nicht weitere hinzukommen. 

Des Weiteren wird die Schwierigkeit angesprochen, QMS-Audits vor Ort durchzuführen aufgrund von Covid-19. Team-NB verlangt bis Ende 2020 eine Entscheidung bezüglich der Frist, falls die Bedingungen nicht erfüllt werden können. 


Quellen:  

TÜV Rheinland LGA Products GmbH: TÜV Rheinland: Benannte Stelle für In-vitro-Diagnostika 

EC: NANDO 

Team-NB: Team-NB consideration paper on IVDR Date of Application 

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

News: EMA

EMA präzisiert Chargenkennzeichnung bei parallel gehandelten Arzneimitteln

Die EMA in ihrer Frage-Antwort-Sammlung zu GMP und GDP die Antwort auf Frage 4 zu Kapitel 5 des EU-GMP-Leitfadens überarbeitet. Sie erläutert, welche Chargennummern auf der Verpackung parallel gehandelter Arzneimittel anzugeben sind.
Weiterlesen
Frage der Woche | GMP-Verlag

Wie wird der Qualifizierungsprozess von Laborgeräten dokumentiert?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

Auf der PDA/FDA Joint Regulatory Conference 2026 machte die FDA deutlich: Moderne Anlagentechnik allein gewährleistet keine Sterilitätssicherheit. Der Beitrag beleuchtet GMP-Mängel bei FDA-Inspektionen und die Rolle der Anlagenplanung bei der aseptischen Herstellung.

Weiterlesen
News: Europa

EDQM: Neue Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel

Die Europäische Arzneibuchkommission (EPC) hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel beschlossen. Ziel ist es, geeignete Qualitätsstandards im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) zu verankern.
Weiterlesen
EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

Der Appendix 1 zum Q&A der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen ist im Oktober 2026 weiter ergänzt worden. Dieser Appendix enthält die zulässigen Aufnahmemengen (Acceptable Intake, AI) für N-Nitrosamine.
Weiterlesen
WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

Die WHO hat einen überarbeiteten Entwurf ihrer „WHO guidelines on quality risk management“ veröffentlicht. Das Arbeitsdokument QAS/26.994 steht bis zum 15. November 2026 zur öffentlichen Kommentierung.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes