Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EC: Q&As zur Unterbrechung oder Beendigung der Lieferung von Medizinprodukten

EC: Q&As zur Unterbrechung oder Beendigung der Lieferung von Medizinprodukten

Die Europäische Kommission (EC) hat eine Liste mit Fragen und Antworten zu praktischen Aspekten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verpflichtung nach Artikel 10a bei Unterbrechung oder Beendigung der Lieferung bestimmter Produkte veröffentlicht, die durch die Verordnung (EU) 2024/1860 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR) eingeführt wurde.

Dieses Q&A-Dokument soll die Anwendung der oben genannten Verordnungen in Bezug auf die schrittweise Einführung von Eudamed, die Informationspflicht bei Unterbrechung oder Einstellung der Lieferung und die Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika erleichtern.

Zusammenfassung der Fragen und Antworten:

  • Umsetzungsdatum: Die Verpflichtungen gemäß Artikel 10a beginnen am 10. Januar 2025. Vor diesem Datum erwartete Lieferunterbrechungen müssen nicht gemeldet werden, können aber freiwillig gemeldet werden.
  • Umfang der Verpflichtung: Hersteller, auch außerhalb der EU, müssen die betroffenen Parteien über erwartete Versorgungsunterbrechungen informieren. Dies gilt für alle Produkte (außer Sonderanfertigungen), wenn Lieferengpässe Patienten oder die öffentliche Gesundheit gefährden könnten.
  • Informationspflichtige Parteien: Die Hersteller sind verpflichtet, die Wirtschaftsakteure, die zuständigen Behörden und die Einrichtungen des Gesundheitswesens oder die Angehörigen der Gesundheitsberufe, die sie direkt beliefern, zu informieren. Wirtschaftsakteure müssen sicherstellen, dass diese Informationen unverändert an nachgelagerte Parteien weitergegeben werden.
  • Zeitpunkt der Meldung: In der Regel müssen Hersteller mindestens sechs Monate vor einer geplanten Lieferunterbrechung melden, es sei denn, dies ist aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht möglich.
  • Außergewöhnliche Umstände: Unerwartete Ereignisse wie Naturkatastrophen, Rohstoffknappheit oder finanzielle Schwierigkeiten können es den Herstellern ermöglichen, mit einer Frist von weniger als sechs Monaten zu kündigen.
  • Definition einer Versorgungsunterbrechung: Eine Versorgungsunterbrechung ist die vorübergehende Unmöglichkeit, einzelne Geräte eines bestimmten Modells oder Typs auf dem Unionsmarkt zu platzieren, die voraussichtlich länger als 60 Tage andauert.
  • Gründe für die Unterbrechung: Die Hersteller müssen die Gründe für die Unterbrechung angeben, die regulatorische, herstellungs-, lieferketten- oder unternehmensbezogene Gründe umfassen können.
  • Risiko einer schwerwiegenden Schädigung: Die Hersteller müssen auf der Grundlage der Rolle des Produkts und der Auswirkungen auf die Patienten bewerten, ob eine Unterbrechung zu einer schwerwiegenden Schädigung führen könnte, wie z. B. Gesundheitsrisiken oder Verzögerungen bei der Behandlung.
  • Vertraulichkeit der Daten: Die Informationen, die den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den Vertraulichkeitsbestimmungen der MDR/IVDR, obwohl die Behörden möglicherweise Details an Einrichtungen des Gesundheitswesens weitergeben müssen.
  • Übermittlung von Informationen: Meldungen sollten unter Verwendung des in Kürze erscheinenden Formulars für Herstellerinformationen eingereicht werden, und die EU-Mitgliedsstaaten können spezifische Anweisungen für die Einreichung geben.
  • Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure: Wirtschaftsakteure, die eine Meldung erhalten, müssen diese unverzüglich und unverändert an andere relevante Stellen wie Gesundheitseinrichtungen weiterleiten, um eine rechtzeitige Planung zu ermöglichen.
  • Anwendung auf Systeme/Behandlungseinheiten: Bei Produkten, die in Systemen oder Behandlungseinheiten verwendet werden, müssen die Hersteller die relevanten Akteure in der Lieferkette informieren, die wiederum die Gesundheitseinrichtungen informieren müssen.

Quelle:

EC: Public Health - Latest Updates

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Deutschland: Änderungen im Tierarzneimittelgesetz

Deutschland: Änderungen im Tierarzneimittelgesetz

Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes wurden mehrere Vorschriften des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) angepasst. Die Änderungen gelten seit 10. März 2026.
Weiterlesen
FDA: Entwurf zur Beantwortung von Formular-483-Beobachtungen

FDA: Entwurf zur Beantwortung von Formular-483-Beobachtungen

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat einen Entwurf einer Leitlinie zur Beantwortung von Formular-FDA-483-Beobachtungen nach GMP-Inspektionen veröffentlicht. Das Dokument beschreibt, wie Hersteller Inspektionsbefunde strukturiert adressieren sollten und welche Informationen eine Antwort enthalten sollte.
Weiterlesen
Durch welche Maßnahmen können Kreuzkontaminationen vermieden werden?

Durch welche Maßnahmen können Kreuzkontaminationen vermieden werden?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
GMP trifft Strahlenschutz – wie geht das zusammen?

GMP trifft Strahlenschutz – wie geht das zusammen?

Die Herstellung von Radiopharmazeutika erfordert die gleichzeitige Einhaltung von EU-GMP-Leitfaden und Strahlenschutzverordnung, was zu Zielkonflikten zwischen Produktsicherheit und Personenschutz führen kann. Technische Lösungen wie Unterdrucksysteme und Bleizellen sowie eine frühzeitige Behördenabstimmung sind entscheidend für eine GMP- und strahlenschutzkonforme Umsetzung.
Weiterlesen
Team-NB: Chancen und Risiken der MDR/IVDR-Revision

Team-NB: Chancen und Risiken der MDR/IVDR-Revision

Der europäische Verband der Benannten Stellen für Medizinprodukte, Team-NB, sieht in der geplanten Revision der MDR und IVDR grundsätzlich Chancen für mehr Effizienz, Transparenz und Vorhersehbarkeit im Konformitätsbewertungsverfahren.
Weiterlesen
EMA: Neue Q&A zu Mischungen aus Wirkstoffen und Hilfsstoffen

EMA: Neue Q&A zu Mischungen aus Wirkstoffen und Hilfsstoffen

Neue Fragen und Antworten zur Qualität von Arzneimitteln erläutern den regulatorischen Umgang mit Mischungen aus Wirkstoffen und Hilfsstoffen („API Mix“). Eine solche Mischung wird als Kombination eines Wirkstoffs mit einem oder mehreren Hilfsstoffen definiert und gilt als erster Herstellungsschritt des Fertigarzneimittels.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes