Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EC: Q&As zur Unterbrechung oder Beendigung der Lieferung von Medizinprodukten

EC: Q&As zur Unterbrechung oder Beendigung der Lieferung von Medizinprodukten

Die Europäische Kommission (EC) hat eine Liste mit Fragen und Antworten zu praktischen Aspekten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verpflichtung nach Artikel 10a bei Unterbrechung oder Beendigung der Lieferung bestimmter Produkte veröffentlicht, die durch die Verordnung (EU) 2024/1860 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR) eingeführt wurde.

Dieses Q&A-Dokument soll die Anwendung der oben genannten Verordnungen in Bezug auf die schrittweise Einführung von Eudamed, die Informationspflicht bei Unterbrechung oder Einstellung der Lieferung und die Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika erleichtern.

Zusammenfassung der Fragen und Antworten:

  • Umsetzungsdatum: Die Verpflichtungen gemäß Artikel 10a beginnen am 10. Januar 2025. Vor diesem Datum erwartete Lieferunterbrechungen müssen nicht gemeldet werden, können aber freiwillig gemeldet werden.
  • Umfang der Verpflichtung: Hersteller, auch außerhalb der EU, müssen die betroffenen Parteien über erwartete Versorgungsunterbrechungen informieren. Dies gilt für alle Produkte (außer Sonderanfertigungen), wenn Lieferengpässe Patienten oder die öffentliche Gesundheit gefährden könnten.
  • Informationspflichtige Parteien: Die Hersteller sind verpflichtet, die Wirtschaftsakteure, die zuständigen Behörden und die Einrichtungen des Gesundheitswesens oder die Angehörigen der Gesundheitsberufe, die sie direkt beliefern, zu informieren. Wirtschaftsakteure müssen sicherstellen, dass diese Informationen unverändert an nachgelagerte Parteien weitergegeben werden.
  • Zeitpunkt der Meldung: In der Regel müssen Hersteller mindestens sechs Monate vor einer geplanten Lieferunterbrechung melden, es sei denn, dies ist aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht möglich.
  • Außergewöhnliche Umstände: Unerwartete Ereignisse wie Naturkatastrophen, Rohstoffknappheit oder finanzielle Schwierigkeiten können es den Herstellern ermöglichen, mit einer Frist von weniger als sechs Monaten zu kündigen.
  • Definition einer Versorgungsunterbrechung: Eine Versorgungsunterbrechung ist die vorübergehende Unmöglichkeit, einzelne Geräte eines bestimmten Modells oder Typs auf dem Unionsmarkt zu platzieren, die voraussichtlich länger als 60 Tage andauert.
  • Gründe für die Unterbrechung: Die Hersteller müssen die Gründe für die Unterbrechung angeben, die regulatorische, herstellungs-, lieferketten- oder unternehmensbezogene Gründe umfassen können.
  • Risiko einer schwerwiegenden Schädigung: Die Hersteller müssen auf der Grundlage der Rolle des Produkts und der Auswirkungen auf die Patienten bewerten, ob eine Unterbrechung zu einer schwerwiegenden Schädigung führen könnte, wie z. B. Gesundheitsrisiken oder Verzögerungen bei der Behandlung.
  • Vertraulichkeit der Daten: Die Informationen, die den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den Vertraulichkeitsbestimmungen der MDR/IVDR, obwohl die Behörden möglicherweise Details an Einrichtungen des Gesundheitswesens weitergeben müssen.
  • Übermittlung von Informationen: Meldungen sollten unter Verwendung des in Kürze erscheinenden Formulars für Herstellerinformationen eingereicht werden, und die EU-Mitgliedsstaaten können spezifische Anweisungen für die Einreichung geben.
  • Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure: Wirtschaftsakteure, die eine Meldung erhalten, müssen diese unverzüglich und unverändert an andere relevante Stellen wie Gesundheitseinrichtungen weiterleiten, um eine rechtzeitige Planung zu ermöglichen.
  • Anwendung auf Systeme/Behandlungseinheiten: Bei Produkten, die in Systemen oder Behandlungseinheiten verwendet werden, müssen die Hersteller die relevanten Akteure in der Lieferkette informieren, die wiederum die Gesundheitseinrichtungen informieren müssen.

Quelle:

EC: Public Health - Latest Updates

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren

Nach welchen Prinzipien kann der Material- bzw. Personalfluss gestaltet werden?

Nach welchen Prinzipien kann der Material- bzw. Personalfluss gestaltet werden?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
EDQM: 9 virtuelle Schulungsmodule zu Ph. Eur. und CEPs

EDQM: 9 virtuelle Schulungsmodule zu Ph. Eur. und CEPs

Das EDQM bietet ein modular aufgebautes Schulungsprogramm zu chemisch definierten Wirkstoffen und Arzneimitteln an. Die Online-Schulungen finden zwischen 1. und 12. Dezember 2025 statt und vermitteln die wichtigsten Grundlagen zur Anwendung des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.), einschließlich aktueller Änderungen, dem Einsatz von Referenzstandards sowie dem CEP-Verfahren.

Weiterlesen
FDA: Aktualisierte Pre-RFD-Leitlinie für Kombinationsprodukte

FDA: Aktualisierte Pre-RFD-Leitlinie für Kombinationsprodukte

Die US-amerikanische FDA hat eine überarbeitete finale Leitlinie zur Erstellung einer Pre-Request for Designation (Pre-RFD) veröffentlicht. Diese ersetzt die Fassung von 2018 und enthält aktualisierte Empfehlungen für die Interaktion mit dem Office of Combination Products (OCP).

Weiterlesen
Betrieb computergestützter Systeme – ein Überblick

Betrieb computergestützter Systeme – ein Überblick

Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie hat computergestützte Systeme zu einem zentralen Bestandteil der pharmazeutischen Industrie gemacht. Sie sind unverzichtbar für die Verwaltung sensibler Daten, die Steuerung von Produktionsprozessen und die Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dieser Leitartikel bietet einen Überblick über wichtige Aspekte beim Betrieb computergestützter Systeme.
Weiterlesen
EMA präzisiert Definition von „neuartigen oder komplexen Herstellungsprozessen“

EMA präzisiert Definition von „neuartigen oder komplexen Herstellungsprozessen“

Die EMA hat in ihren Quality of Medicines Q&A – Part 1 klargestellt, was unter „neuartigen oder komplexen Herstellungsprozessen“ in den Variationskategorien Q.II.b.1 (Änderung/Ergänzung eines Herstellstandorts) und Q.II.b.4 (Änderung der Chargengröße) zu verstehen ist.
Weiterlesen
EU: Umweltausschuss kommentiert EU-Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

EU: Umweltausschuss kommentiert EU-Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Stellungnahme zur neuen EU-Verordnung zur Versorgungssicherheit kritischer Arzneimittel vorgelegt. Empfohlen werden beschleunigte Genehmigungen, vereinfachte Umweltprüfungen und eine stärkere Förderung strategischer Produktionsprojekte, um die EU-Herstellung zu stärken.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes