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EC: Verordnung (EU) 2019/6 zu Tierarzneimittel mit eigenständigen GDP-Richtlinien in Kraft

EC: Verordnung (EU) 2019/6 zu Tierarzneimittel mit eigenständigen GDP-Richtlinien in Kraft

Die Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) 2019/6) ist am 28. Januar 2022 in Kraft getreten.  Sie modernisiert die bestehenden Vorschriften für die Zulassung und Verwendung von Tierarzneimitteln in der Europäischen Union (EU). 

Mit neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Sicherheit von Tierarzneimitteln soll sie auch die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz verbessern. Mit der Verordnung (EU) 2019/6 wurde die Richtlinie 2001/82/EG aufgehoben. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen der Verordnung (EU) 726/2004 über die Zulassung und Überwachung von Tierarzneimitteln geändert, die derzeit das zentralisierte Zulassungsverfahren sowohl für Human- als auch für Tierarzneimittel regelt.

Eigenständige GDP-Leitlinien für Tierarzneimittel:

In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2019/6 hat die Europäische Kommission zwei GDP-Dokumente in Eudralex Band 4 aufgenommen:

Die beiden Dokumente sind analog der GDP-Leitlinien für Humanarzneimittel und deren Wirkstoffe erstellt worden. Alle Dokumente finden Sie in Eudralex Volume 4.


Quelle:

EC: Eudralex Volume 4

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