Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EMA: 2 neue Q&As zu Third-Party-Audits bei Wirkstofflieferanten

EMA: 2 neue Q&As zu Third-Party-Audits bei Wirkstofflieferanten

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ihre Fragen und Antworten zu GMP und GDP aktualisiert. Die EMA hat zwei Fragen und Antworten zu Third-Party-Audits zu den grundlegenden Anforderungen an als Ausgangsmaterial verwendete Wirkstoffe hinzugefügt.

1. Ist ein Third-Party-Audit zulässig?

In der Compilation of Union Procedures gibt es eine Leitlinie für Inspektoren, die darlegt, wann Behörden Inspektionen bei Wirkstoffherstellern durchführen sollten. Die Leitlinie erwartet, dass Arzneimittelhersteller Audits bei ihren Wirkstofflieferanten durchführen. Gemäß Artikel 46(f) der Richtlinie 2001/83/EG müssen Inhaber einer Herstellungserlaubnis (hier: Hersteller) sicherstellen, dass ihre Wirkstofflieferanten die GMP-Anforderungen einhalten – entweder durch eigene Audits oder durch beauftragte Dritte im Rahmen geeigneter vertraglicher Vereinbarungen.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Audits durch den Hersteller müssen Teil des Qualitätssicherungssystems sein, von qualifiziertem Personal durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Third-Party-Audits sind zulässig, sofern Kapitel 7 der EU-GMP-Leitlinien eingehalten und die vertraglichen Regelungen klar definiert sind.
  • Interessenkonflikte (CoI) müssen erkannt, offengelegt, auf ihre Auswirkungen bewertet und dokumentiert werden. Mögliche Interessenkonflikte sind z. B. persönliche oder finanzielle Verbindungen, frühere Beschäftigung beim auditierten Unternehmen oder wirtschaftliches Interesse am Auditergebnis.
  • Qualitätssysteme der Auditoren müssen die Integrität der Audits absichern. Verantwortliche QPs müssen bei der Bewertung der Auditberichte auch die Angaben zu Interessenkonflikten berücksichtigen.
  • Die genannten Prinzipien gelten auch für "Joint-Audits", bei denen mehrere Hersteller gemeinsam einen Third-Party-Auditor beauftragen.

2. Welche Erwartungen bestehen an den Inhalt der schriftlichen Abschlussbewertung von Third-Party-Auditberichten?

Die Qualified Person (QP) trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass Auditberichte von Third-Party-Auditoren angemessen bewertet werden. Eine schriftliche Abschlussbewertung muss diese Prüfung nachvollziehbar zusammenfassen und bei behördlicher Anforderung verfügbar sein.

Die Bewertung sollte alle relevanten Aspekte des Auditprozesses und -berichts umfassen, darunter:

  • Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen
  • Umfang, Dauer und Häufigkeit des Audits
  • Kompetenz der Auditoren im Hinblick auf den Auditgegenstand
  • Bewertung der CAPAs und deren Nachverfolgung
  • Berücksichtigung möglicher Interessenkonflikte

Quelle:

EMA: Guidance on good manufacturing practice and good distribution practice: Questions and answers


Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Deutschland: Änderungen im Tierarzneimittelgesetz

Deutschland: Änderungen im Tierarzneimittelgesetz

Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes wurden mehrere Vorschriften des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) angepasst. Die Änderungen gelten seit 10. März 2026.
Weiterlesen
FDA: Entwurf zur Beantwortung von Formular-483-Beobachtungen

FDA: Entwurf zur Beantwortung von Formular-483-Beobachtungen

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat einen Entwurf einer Leitlinie zur Beantwortung von Formular-FDA-483-Beobachtungen nach GMP-Inspektionen veröffentlicht. Das Dokument beschreibt, wie Hersteller Inspektionsbefunde strukturiert adressieren sollten und welche Informationen eine Antwort enthalten sollte.
Weiterlesen
GMP trifft Strahlenschutz – wie geht das zusammen?

GMP trifft Strahlenschutz – wie geht das zusammen?

Die Herstellung von Radiopharmazeutika erfordert die gleichzeitige Einhaltung von EU-GMP-Leitfaden und Strahlenschutzverordnung, was zu Zielkonflikten zwischen Produktsicherheit und Personenschutz führen kann. Technische Lösungen wie Unterdrucksysteme und Bleizellen sowie eine frühzeitige Behördenabstimmung sind entscheidend für eine GMP- und strahlenschutzkonforme Umsetzung.
Weiterlesen
Durch welche Maßnahmen können Kreuzkontaminationen vermieden werden?

Durch welche Maßnahmen können Kreuzkontaminationen vermieden werden?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Team-NB: Chancen und Risiken der MDR/IVDR-Revision

Team-NB: Chancen und Risiken der MDR/IVDR-Revision

Der europäische Verband der Benannten Stellen für Medizinprodukte, Team-NB, sieht in der geplanten Revision der MDR und IVDR grundsätzlich Chancen für mehr Effizienz, Transparenz und Vorhersehbarkeit im Konformitätsbewertungsverfahren.
Weiterlesen
EMA: Aktualisierte Fragen und Antworten zu OOS-ATMP-Chargen

EMA: Aktualisierte Fragen und Antworten zu OOS-ATMP-Chargen

Die EMA hat ihre Fragen und Antworten zum Umgang mit Out-of-Specification (OOS)-Batches zugelassener zell- bzw. gewebe-basierter ATMPs überarbeitet (“Questions and answers on the use of out-of-specification batches of authorised cell/tissue-based ATMPs”, Rev. 1, 2026). Die Revision präzisiert stärker, unter welchen außergewöhnlichen Umständen ein OOS-Batch verwendet werden darf.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes