Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EMA: Aktualisierte Q&As zu Kombinationsprodukten

EMA: Aktualisierte Q&As zu Kombinationsprodukten

Die EMA hat ihre „Questions & Answers for applicants, marketing authorisation holders of medicinal products and notified bodies regarding medicines used in combination with medical devices and consultation for certain medical devices“ aktualisiert.

Das Q&A-Dokument bietet praxisnahe Hinweise zur Anwendung der Verordnungen über Medizinprodukte bzw. In-vitro-Diagnostika (MDR und IVDR) im Zusammenhang mit der Kombination von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Ein neues Kapitel 4 zum Lifecycle-Management wurde eingeführt. Es behandelt Änderungen nach der erstmaligen Zulassung (MA).

Die allgemeinen Grundsätze für Änderungen am Medizinproduktbestandteil bei Kombinationsprodukten lauten:

  • Vereinbarungen zwischen dem Zulassungsinhaber (MAH) und dem Medizinproduktehersteller müssen eine wirksame Kommunikation und Steuerung von Änderungen am Medizinprodukt sicherstellen.
  • Der MAH muss bewerten, ob eine Änderung die Auslieferung, Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels beeinflussen kann.
  • Wenn die Änderung im Zulassungsdossier registrierte Informationen betrifft, ist eine Änderungsanzeige gemäß den EU-Variations-Guidelines einzureichen.
  • Auch wenn keine registrierten Informationen betroffen sind, ist eine Variation erforderlich, sofern die Änderung die Auslieferung, Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit der Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombination beeinflusst.
  • Eine Variation ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Änderung weder registrierte Informationen betrifft noch Auswirkungen auf Auslieferung, Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit hat und die entsprechenden Informationen nicht im Zulassungsdossier gefordert sind.

Eine neue oder überarbeitete Stellungnahme einer Benannten Stelle bzw. für Klasse-I-Produkte (ausgenommen Im und Is) die GSPR-Konformitätserklärung (General Safety and Performance Requirement) des MAH ist:

  1. erforderlich, wenn mit einer Zulassungserweiterung oder Variation ein neues Medizinprodukt eingeführt wird.
  2. erwartet, wenn wesentliche Änderungen an einem bestehenden Medizinprodukt vorgenommen werden, die die Abgabe oder die Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels erheblich beeinflussen können, z. B.:
  • Änderung des Designs
  • Hinzufügung oder Austausch eines integralen Medizinprodukts (oder Teil davon)
  • Änderung der Leistungsmerkmale
  • Änderung des Verwendungszwecks, etwa neue Patientengruppen und/oder neue Nutzer (z. B. Heim- vs. Klinikgebrauch) und/oder neue Usability-Studie und/oder deutlich geänderte Gebrauchsanweisung


Quelle:

EMA: Q&As for applicants, marketing authorisation holders of medicinal products and notified bodies regarding medicines used in combination with medical devices and consultation procedures for certain medical devices

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

FDA: Aktualisiertes Compliance Program für Preapproval-Inspektionen

FDA: Aktualisiertes Compliance Program für Preapproval-Inspektionen

Die FDA hat ihr Compliance Program 7346.832 „Preapproval Inspections“ überarbeitet. Das aktualisierte Programm beschreibt die Planung, Durchführung und Auswertung von Preapproval Inspections (PAIs) für Zulassungsanträge für neue Arzneimittel (NDAs) und Generika (ANDAs).
Weiterlesen
EMA: Aktualisierte Fragen und Antworten zum EU-US-MRA

EMA: Aktualisierte Fragen und Antworten zum EU-US-MRA

Die EMA hat ihre Fragen und Antworten zum EU-US Mutual Recognition Agreement (MRA) aktualisiert. Anlass ist der Abschluss der FDA-Bewertung aller zuständigen EU-Behörden für GMP-Inspektionen von Tierarzneimitteln am 29. Mai 2026.
Weiterlesen
WHO: Konsultationsentwurf zur Überwachung der Entsorgung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

WHO: Konsultationsentwurf zur Überwachung der Entsorgung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Die WHO hat einen Konsultationsentwurf zur behördlichen Überwachung der Entsorgung von Arzneimitteln und Medizinprodukten über deren gesamten Lebenszyklus veröffentlicht (Good practices for regulatory oversight of the disposal of medical products throughout their life cycle).
Weiterlesen
Was bedeutet OPC UA?

Was bedeutet OPC UA?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
APS-Invalidierung und First Air im Fokus

APS-Invalidierung und First Air im Fokus

Auf der PDA Good Aseptic Manufacturing Conference 2026 in Frankfurt erörterte Alberto Gonzales (Takeda) Herausforderungen und praktische Lösungen im Zusammenhang mit aseptischen Prozesssimulationen (APS). Anna Campanella (Takeda) und Hussein Bachir (Franz Ziel) untersuchten, wie der Schutz von First Air in der aseptischen Verarbeitung durch die Anlagenkonstruktion, Handschuhinterventionen und Bedieneraktivitäten beeinträchtigt werden kann.
Weiterlesen
EU: Anhang 19 des EU-GMP-Leitfadens aktualisiert

EU: Anhang 19 des EU-GMP-Leitfadens aktualisiert

Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Fassung von Anhang 19 „Referenzproben und Rückstellmuster“ veröffentlicht. Die Revision betrifft vor allem die Anforderungen an Referenz- und Rückstellmuster für parallel importierte, parallel vertriebene und parallel gehandelte Arzneimittel.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes