Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EMA: Aktualisierte Q&As zu Kombinationsprodukten

EMA: Aktualisierte Q&As zu Kombinationsprodukten

Die EMA hat ihre „Questions & Answers for applicants, marketing authorisation holders of medicinal products and notified bodies regarding medicines used in combination with medical devices and consultation for certain medical devices“ aktualisiert.

Das Q&A-Dokument bietet praxisnahe Hinweise zur Anwendung der Verordnungen über Medizinprodukte bzw. In-vitro-Diagnostika (MDR und IVDR) im Zusammenhang mit der Kombination von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Ein neues Kapitel 4 zum Lifecycle-Management wurde eingeführt. Es behandelt Änderungen nach der erstmaligen Zulassung (MA).

Die allgemeinen Grundsätze für Änderungen am Medizinproduktbestandteil bei Kombinationsprodukten lauten:

  • Vereinbarungen zwischen dem Zulassungsinhaber (MAH) und dem Medizinproduktehersteller müssen eine wirksame Kommunikation und Steuerung von Änderungen am Medizinprodukt sicherstellen.
  • Der MAH muss bewerten, ob eine Änderung die Auslieferung, Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels beeinflussen kann.
  • Wenn die Änderung im Zulassungsdossier registrierte Informationen betrifft, ist eine Änderungsanzeige gemäß den EU-Variations-Guidelines einzureichen.
  • Auch wenn keine registrierten Informationen betroffen sind, ist eine Variation erforderlich, sofern die Änderung die Auslieferung, Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit der Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombination beeinflusst.
  • Eine Variation ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Änderung weder registrierte Informationen betrifft noch Auswirkungen auf Auslieferung, Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit hat und die entsprechenden Informationen nicht im Zulassungsdossier gefordert sind.

Eine neue oder überarbeitete Stellungnahme einer Benannten Stelle bzw. für Klasse-I-Produkte (ausgenommen Im und Is) die GSPR-Konformitätserklärung (General Safety and Performance Requirement) des MAH ist:

  1. erforderlich, wenn mit einer Zulassungserweiterung oder Variation ein neues Medizinprodukt eingeführt wird.
  2. erwartet, wenn wesentliche Änderungen an einem bestehenden Medizinprodukt vorgenommen werden, die die Abgabe oder die Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels erheblich beeinflussen können, z. B.:
  • Änderung des Designs
  • Hinzufügung oder Austausch eines integralen Medizinprodukts (oder Teil davon)
  • Änderung der Leistungsmerkmale
  • Änderung des Verwendungszwecks, etwa neue Patientengruppen und/oder neue Nutzer (z. B. Heim- vs. Klinikgebrauch) und/oder neue Usability-Studie und/oder deutlich geänderte Gebrauchsanweisung


Quelle:

EMA: Q&As for applicants, marketing authorisation holders of medicinal products and notified bodies regarding medicines used in combination with medical devices and consultation procedures for certain medical devices

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

EMA: Überarbeitung von Anhang 6 - Herstellung medizinischer Gase

EMA: Überarbeitung von Anhang 6 - Herstellung medizinischer Gase

EMA und PIC/S haben ein Concept Paper zur Überarbeitung von Anhang 6 Herstellung medizinischer Gase des EU-GMP-Leitfadens veröffentlicht. Die derzeit gültige Version stammt aus 2010. Die geplante Aktualisierung soll die aktuelle Herstellungspraxis, technologische Entwicklungen sowie Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie berücksichtigen.

Weiterlesen
EMA: Konzeptpapier zur Revision von Anhang 15

EMA: Konzeptpapier zur Revision von Anhang 15

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und PIC/S haben ein Concept Paper zur gezielten Überarbeitung von Anhang 15 des EU-GMP-Leitfadens (Qualififizierung and Validierung) veröffentlicht.

Weiterlesen
Welche Rolle spielt die Risikobewertung beim Einsatz von KI-Systemen in der Personalentwicklung?

Welche Rolle spielt die Risikobewertung beim Einsatz von KI-Systemen in der Personalentwicklung?

KI-Systeme treten im Bereich von GMP-Schulungen in vielfältiger Form und unterschiedlichsten Anwendungen in Erscheinung. Die Entwicklung in diesem Bereich verläuft rasant. Dementsprechend ist es schwer, abschließend zu definieren, was ein KI-System darstellt und umfasst.

Weiterlesen
Worauf wird bei der Inspektion von Räumen besonders geachtet?

Worauf wird bei der Inspektion von Räumen besonders geachtet?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
EMA: Reflection Paper zu nicht-mutagenen Verunreinigungen (NMIs)

EMA: Reflection Paper zu nicht-mutagenen Verunreinigungen (NMIs)

Die EMA hat ein neues Reflection Paper zur Qualifizierung nicht-mutagener Verunreinigungen (NMIs) veröffentlicht. Das Dokument beschreibt den aktuellen regulatorischen Denkstand zur Bewertung der Sicherheit neuer oder erhöhter Verunreinigungsniveaus, insbesondere wenn diese oberhalb der in ICH Q3A/Q3B definierten Qualification Thresholds liegen und erst nach Abschluss nicht-klinischer Toxikologiestudien identifiziert werden.
Weiterlesen
EMA: Diskussionen zum revidierten Leitfaden zur Umweltrisikobewertung (ERA)

EMA: Diskussionen zum revidierten Leitfaden zur Umweltrisikobewertung (ERA)

Im Rahmen des zweiten Industrie-Stakeholder-Webinars zum revidierten Leitfaden zur Umwelt­risiko­bewertung (ERA) für Humanarzneimittel diskutierte die European Medicines Agency (EMA) zentrale Umsetzungsfragen aus der ersten Anwendungsphase des neuen Leitfadens.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes