Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EMA: Aktualisierung der Q&As zu Nitrosaminverunreinigungen

EMA: Aktualisierung der Q&As zu Nitrosaminverunreinigungen

Die EMA hat ihre Fragen und Antworten für Zulassungsinhaber und Antragsteller zu Nitrosaminverunreinigungen in Humanarzneimitteln aktualisiert. Dies ist die 23. Revision.

Frage und Antwort 22 wurde aktualisiert, um den Zeitrahmen für die Anwendung eines vorläufigen, höheren Grenzwerts während der CAPA-Umsetzung zu präzisieren. Frage 22 lautet: Wie wird bei der Umsetzung der CAPA vorgegangen, um das Vorhandensein von N-Nitrosamin zu kontrollieren, das die zulässige Aufnahmemenge (AI) überschreitet? 

Der in der Antwort beschriebene Ansatz mit der vorübergehenden Akzeptanz höherer Grenzwerte gilt für alle zugelassenen Produkte, die die CAPA-Umsetzungsfrist von bis zu drei Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung der AI einhalten. 

Der Absatz zu CAPA lautet nun wie folgt: 

Der Ansatz ist nicht auf die folgenden Fälle anwendbar, in denen andere Ansätze nach Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde von Fall zu Fall in Betracht gezogen werden können: 

  • Die Umsetzung von CAPA dauert länger als drei Jahre ab dem Datum der Veröffentlichung der AI (dieses Datum, an dem die Dreijahresfrist beginnt, ändert sich nicht, wenn die AI später überarbeitet wird, selbst wenn eine restriktivere AI veröffentlicht wird). In Fällen, in denen CAPA nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens umgesetzt wird, finden Sie in Frage und Antwort 20 Informationen zu den von den Behörden zu ergreifenden regulatorischen Maßnahmen. 
  • Neue/laufende Zulassungen


Quelle:

EMA: What’s New?

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

IPEC: Neue Version des IPEC-Leitfadens zur Stabilität von Hilfsstoffen

IPEC: Neue Version des IPEC-Leitfadens zur Stabilität von Hilfsstoffen

Der IPEC-Leitfaden zur Stabilität pharmazeutischer Hilfsstoffe wurde aktualisiert und ist nun in der Version 3 (2026) verfügbar, wie die IPEC (International Pharmaceutical Excipients Council) auf ihrer Website bekannt gegeben hat.

Weiterlesen
EU: Ewigkeitschemikalien im Zielkonflikt

EU: Ewigkeitschemikalien im Zielkonflikt

Der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) hat am 14. Juli 2026 ein umfassendes Briefing zu den sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) veröffentlicht. Das Dokument soll Abgeordneten als fachliche Grundlage für anstehende politische Entscheidungen zur PFAS-Regulierung dienen und bündelt den Stand von Wissenschaft, Regulierung und Verfahren.

Weiterlesen
Wofür ist der Qualifizierungskoordinator verantwortlich?

Wofür ist der Qualifizierungskoordinator verantwortlich?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Vom Routinebetrieb bis zur Requalifizierung: den qualifizierten Zustand dauerhaft erhalten

Vom Routinebetrieb bis zur Requalifizierung: den qualifizierten Zustand dauerhaft erhalten

Die Qualifizierung einer Anlage endet nicht mit der Performance Qualification (PQ). Erst das Zusammenspiel aus Instandhaltung, Periodic Reviews, Änderungsmanagement und Requalifizierungen während der Betriebsphase gewährleistet den Erhalt des qualifizierten Zustands über den gesamten Lebenszyklus.
Weiterlesen
APIC: Aktualisiertes „How to do“-Dokument zu GDP für Wirkstoffe veröffentlicht

APIC: Aktualisiertes „How to do“-Dokument zu GDP für Wirkstoffe veröffentlicht

Das Active Pharmaceutical Ingredients Committee (APIC) veröffentlichte auf seiner Webseite die Version 3 des Dokuments "GDP for APIs: How to do“ (Juni 2026). Das Dokument bietet praktische Hinweise zur Umsetzung der Guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe.

Weiterlesen
TGA: Prüfung der Übernahme internationaler wissenschaftlicher Leitlinien

TGA: Prüfung der Übernahme internationaler wissenschaftlicher Leitlinien

Die australische Zulassungsbehörde TGA (Therapeutic Goods Administration) verfolgt die Strategie, ihre regulatorischen Ansätze so weit wie möglich an vergleichbare internationale Standards anzupassen. Hierzu zählen die Zulassungsanforderungen der EU, der FDA und der ICH. In diesem Zusammenhang wurden bereits rund 370 internationale wissenschaftliche Leitlinien übernommen.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes