Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EMA: Finales Gutachten zu Nitrosaminen

EMA: Finales Gutachten zu Nitrosaminen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat einen finalen Bericht zu Nitrosamin-Verunreinigungen veröffentlicht.

Darin werden die betroffenen Pharmahersteller aufgefordert, das Vorkommen von Nitrosaminen in Arzneimitteln so weit wie möglich zu reduzieren und die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten.

Wir haben für Sie einen Überblick erstellt, der die Empfehlungen des umfangreichen 90-seitigen  Berichts der EMA zusammenfasst: 

  • Das Vorkommen von N-Nitrosaminen in Humanarzneimitteln soll so weit wie möglich reduziert werden, sich an den Grenzwerten der Prinzipien aus ICH M7 (R1) orientieren und auf Basis einer lebenslangen täglichen Exposition berechnet werden.
     
  • Das Risiko des Vorkommens von Nitrosaminen soll von den Zulassungsinhabern bzw. den Antragsstellern evaluiert werden. Besteht ein Risiko, sind weitere Tests zur Bestätigung durchzuführen. Für neue Zulassungsanträge muss mit dem Antrag eine Risikobewertung für das Vorkommen von Nitrosaminen eingereicht werden.
     
  • Die Risikobewertung soll Herstellungsprozesse von Wirkstoffen und Fertigprodukt unter Berücksichtigung der Ursachen umfassen sowie abschließende Bestätigungstests am Fertigprodukt, sofern ein Risiko besteht.
     
  • Bei biologischen Arzneimitteln ist das allgemeine Risiko der Nitrosaminbildung sehr gering, jedoch sollen folgende Fälle berücksichtigt werden: Biologika mit chemisch synthetisierten Fragmenten, bei denen Risikofaktoren ähnlich zu chemisch synthetisierten Wirkstoffen bestehen, Biologika, denen während des Herstellungsprozesses absichtlich nitrosierende Reagenzien hinzugefügt werden, Biologika, die in Primärpackmitteln wie Blistern aus Nitrocellulose verpackt werden.
     
  • Wurde mehr als ein Nitrosamin in einem Fertigprodukt oder dem Wirkstoff gefunden, ist sicherzustellen, dass das Gesamtrisiko der Summe bei lebenslanger Aufnahme 1:100.000 nicht überschreitet. Alternativ sollte die Summe aller gefundenen N-Nitrosamine den Grenzwert für das potenteste Nitrosamin nicht überschreiten.
     
  • Kann der Grenzwert für ein einziges Nitrosamin nicht gemäß ICH M7 (R1) eingehalten werden, soll der Zulassungsinhaber unverzüglich einen Untersuchungsbericht einreichen, der die potenziellen/identifizierten Ursachen, vorbeugende/korrigierende Maßnahmen sowie eine Erörterung der Auswirkungen auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis enthält. Die Behörden entscheiden fallorientiert.
     
  • Ausnahmen für die Grenzwerte gelten für Fertigprodukte zur Behandlung von fortgeschrittenen Krebsstadien (hier gelten ICH Q3 A(R2), ICH Q3B(R2) und Q&A zu ICH S9) oder für den Fall dass der Wirkstoff selbst genotoxisch ist (hier können Grenzwerte für nicht-mutagene Verunreinigungen nach ICH M7 (R1) herangezogen werden).
     
  • Gibt es ausreichend Daten zur Kanzerogenität aus Tierstudien für einen verlässlichen TD50-Wert, soll daraus ein substanzspezifischer Grenzwert abgeleitet werden.
     
  • Werden N-Nitrosamine gefunden, für die es keine substanzspezifischen Daten gibt, so ist der klassenspezifische TTC von 18 ng/d aus der Lhasa-Datenbank zur karzinogenen Potenz zu verwenden.  

Zulassungsinhaber sind verpflichtet, Risikobewertungen für APIs sowie für das Fertigprodukt durchzuführen, sicherzustellen, dass die Arzneimittel gemäß Artikel 23 und Annex I der Direktive 2001/83/EC und Artikel 16 der Richtlinie (EC) 726/2004 nach den neuesten wissenschaftlichen und technischen Standards hergestellt werden und gegebenenfalls die Herstellungsprozesse entsprechend anzupassen.  
Zudem ist zu gewährleisten, dass alle Wirk- und Hilfsstoffe nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis gemäß Artikel 46(f) der Direktive 2001/83/EC hergestellt werden. 

Weitere detaillierte Informationen für Unternehmen finden Sie auf der Nitrosamin-Website der EMA


Quelle: 

EMA: CHMP assessment report 

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Welche Bedeutung hat die mikrobiologische Qualität für nicht sterile und pflanzliche Arzneimittel?

Welche Bedeutung hat die mikrobiologische Qualität für nicht sterile und pflanzliche Arzneimittel?

Hier geht es zur Antwort:

Weiterlesen
Europäische GMP-Vorschriften: Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Europäische GMP-Vorschriften: Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Auf der ISPE-Jahreskonferenz 2026 in Kopenhagen gab Brendan Cuddy (EMA) einen prägnanten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der europäischen GMP-Vorschriften und die Arbeit der Arbeitsgruppe der GMP/GDP-Inspektoren (GMDP IWG).
Weiterlesen
EFPIA: Ergebnisse der Mitglieder-Umfrage zu GMP- und GDP-Inspektionen in 2025

EFPIA: Ergebnisse der Mitglieder-Umfrage zu GMP- und GDP-Inspektionen in 2025

Die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) hat die Ergebnisse ihres „Annual Regulatory GMP/GDP Inspection Survey 2025“ veröffentlicht. Die Daten deuten darauf hin, dass internationale GMP-Inspektionen zunehmend durch Reliance- und Worksharing-Ansätze ersetzt werden.
Weiterlesen
EU: Analyse zum geplanten Biotech Act

EU: Analyse zum geplanten Biotech Act

Die Europäische Kommission hat eine Analyse zu den Vorschlägen für den geplanten Biotech Act veröffentlicht. Ziel des Biotech Act ist es, die europäische Biotechnologie und Bioproduktion zu stärken sowie die Entwicklung, Herstellung und Markteinführung biotechnologischer Innovationen zu beschleunigen.
Weiterlesen
Welche regulatorischen Vorgaben sind bei der Qualifizierung einer Verpackungsanlage zu beachten?

Welche regulatorischen Vorgaben sind bei der Qualifizierung einer Verpackungsanlage zu beachten?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Es liegt etwas in der Luft – Reinraumtechnik in der Pharmaindustrie

Es liegt etwas in der Luft – Reinraumtechnik in der Pharmaindustrie

In der pharmazeutischen Herstellung ist saubere Luft kein subjektives Empfinden, sondern ein technisch exakt kontrollierter Zustand, der entscheidend für die Produktsicherheit ist. Raumlufttechnische (RLT) Anlagen sorgen durch Luftführung, Luftfiltration und Drucksteuerung dafür, dass Partikel und Mikroorganismen aus kritischen Bereichen ferngehalten werden.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes