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EMA: Q&A zu Nitrosaminen erneut überarbeitet

EMA: Q&A zu Nitrosaminen erneut überarbeitet

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat mit Datum vom 22. Januar 2022 eine überarbeitete Version 7 ihrer Q&A-Leitlinien zu Nitrosaminen veröffentlicht. Die Überarbeitung listet ein neues zur Prüfung aufgenommenes Nitrosamin und einen aktualisierten Abschnitt über die Prüfung und Kontrolle von multiplen Nitrosamin-Verunreinigungen in einem Produkt. Als Schritt für Schritt-Anleitung und Orientierungshilfe steht dazu ein Entscheidungsbaum als Anhang 1 zur Verfügung.

Details zu multiplen Verunreinigungen (Q&A 10):

Als neu zu testendes Nitrosamin ist N-Nitrosodipropylamin (NDPA) mit einem Tagesgrenzwert von 26,5 ng/Tag gelistet.

Für die Berechnung des Grenzwerts, wenn mehr als ein Nitrosamin in demselben Produkt identifiziert wird, sind zwei Ansätze möglich, die das annehmbare Risikoniveau von 1:100.000 nicht überschreiten sollten (siehe ICH-Leitlinie M7(R1)):

  1. Die tägliche Gesamtaufnahme aller identifizierten N-Nitrosamine darf die zulässige Aufnahme (AI) des gefährlichsten N-Nitrosamins nicht überschreiten.
  2. Das für alle identifizierten N-Nitrosamine berechnete Gesamtrisiko darf das Krebsrisiko von 1 zu 100.000 gemäß ICH M7(R1) nicht überschreiten. Bei dieser Option kann entweder ein festgelegter oder ein flexibler Ansatz für die Berechnung des AI verwendet werden.

    Festgelegter Ansatz: Es werden feste AI-Grenzwerte (in ppm/ppb) für einzelne Nitrosamine festgelegt, und es ist kein Grenzwert für die gesamten N-Nitrosamine erforderlich.
    Flexibler Ansatz: Für jedes N-Nitrosamin sollte ein AI-Grenzwert in ppm/ppb festgelegt werden, und es ist ein zusätzlicher Grenzwert für die Gesamtmenge an N-Nitrosaminen erforderlich.

Der gewählte Ansatz muss vom Zulassungsinhaber/Antragsteller hinreichend begründet werden.

 

Alle Dokumente und Templates sind über die Webseite der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen abrufbar.


Quelle:

EMA: Q&A on nitrosamine impurities

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