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EMA: Q&A zu Nitrosaminen in Revision 12 veröffentlicht

EMA: Q&A zu Nitrosaminen in Revision 12 veröffentlicht

Am 10. Oktober 2022 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) eine überarbeitete Version 12 ihres Q&A-Dokuments zu Nitrosaminen für Zulassungsinhaber veröffentlicht. Die Überarbeitung umfasst eine Aktualisierung der Q&A 10 zu den Grenzwerten von Nitrosaminen in Arzneimitteln und führt eine neue Q&A 21 zur Vorgehensweise bei der Kontrolle von Nitrosaminen ein, für die noch keine toxikologischen Daten vorliegen und ein Grenzwert für die tägliche Aufnahme (acceptable intake, AI) erst noch ermittelt werden muss.

Q&A 10: Welche Grenzwerte gelten für Nitrosamine in Arzneimitteln?

  • Der Liste mit den Grenzwerten neu hinzugefügt wurden N-nitrosoduloxetine and 4-(Methylnitrosoamino)-1-(3-pyridinyl)-1-butanone (NNK), beide mit einem Grenzwert von 100 ng/day.

Q&A 21: Wie kann das Vorhandensein von Nitrosaminen kontrolliert werden, bis ein substanzspezifischer Grenzwert (AI) festgelegt ist?

  • Wenn neue N-Nitrosamine identifiziert werden, ohne dass ausreichende Daten zur Karzinogenizität vorliegen, um einen stoffspezifischen Grenzwert festzulegen, ist ein von der nichtklinischen Arbeitsgruppe (NcWP) vereinbarter und vom CHMP angenommener AI (acceptable intake) erforderlich.

Was bedeutet das in der Praxis?
Für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten kann ein temporärer Grenzwert, t-AI, von 178 ng/Tag (als Wert für die Summe aller vorhandenen Nitrosamine) angesetzt werden. Die Annahme des t-AI erfolgt nicht automatisch, sondern wird von den Behörden zum Zeitpunkt der Anmeldung bewertet. Die Anwendung des t-AI über 12 Monate hinaus erfordert eine zusätzliche Konsultation der zuständigen Behörden. Der t-AI sollte nicht als Zielvorgabe für die Entwicklung validierter Analysemethoden zur Quantifizierung neuer Nitrosamine verwendet werden, da die vom CHMP angenommenen langfristigen Grenzwerte letztendlich niedriger sein könnten als der t-AI.


Quelle:

EMA:Q&As for marketing authorization holders/applicants on the CHMP Opinion for the Article5(3) of Regulation (EC) No 726/2004 referral on nitrosamine impurities in human medicinal products

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