Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EMA: Q&A zur Fernzertifizierung von Chargen durch QPs

EMA: Q&A zur Fernzertifizierung von Chargen durch QPs

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat vier neue Fragen und Antworten im Bereich Remote Batch Certification/Confirmation einer sachkundigen Person (Qualified Person, QP) veröffentlicht. Eine Q&A befasst sich mit der Wohnortbestimmung für eine QP. Sie gelten für die EU/EWR QP-Zertifizierung oder die QP-Bestätigung, wie insbesondere im Anhang 16 des EU-GMP-Leitfadens beschrieben. Die Anwendbarkeit gilt für die Herstellung und Einfuhr von Human- und Tierarzneimitteln sowie von Prüfpräparaten.

Wie die EMA in Frage 1 erklärt, kann die Fernzertifizierung von Chargen zulässig sein, wenn die nationale Aufsichtsbehörde des zugelassenen Standorts dies erlaubt. Die Hersteller sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die geltenden nationalen Anforderungen erfüllt werden. Die Entscheidungshoheit liegt damit bei den zuständigen nationalen Behörden.

Frage 2 beschreibt die Vorgaben, die erfüllt sein müssen, wenn eine Fernzertifizierung gewährt ist, wie z. B.

  • Die QPs sind verpflichtet, ihre Kenntnisse in Bezug auf die Produkte, die Herstellungsprozesse und das pharmazeutische Qualitätssystem aufrechtzuerhalten.
  • Die QP muss sich vergewissern, dass ihr ständiges Vertrauen in das betreffende pharmazeutische Qualitätssicherungssystem gut begründet ist.
  • Die QP muss in der Lage sein, der zuständigen Behörde ihre Kenntnisse über das Produkt und die Herstellungsverfahren, für die sie verantwortlich ist, nachzuweisen.
  • Wird die Fernzertifizierung/-bestätigung durch die QP routinemäßig eingesetzt, muss sie im Rahmen des pharmazeutischen Qualitätssystems beschrieben und kontrolliert werden, und es sollten entsprechende detaillierte Verfahren vor Ort vorhanden sein.
  • In Mitgliedstaaten, in denen der Einsatz von Vertrags-QP (d. h. einer Person, die kein Angestellter des Herstellers ist, sondern QP-Tätigkeiten im Auftrag des Herstellers durchführt) zulässig ist, sollte die technische Vereinbarung zwischen dem MIA-Inhaber und der QP auch die Fernzertifizierung/-bestätigung erwähnen und die Umstände festlegen, unter denen die QP vor Ort anwesend sein muss.

Berücksichtigt werden soll auch, dass die technischen Anforderungen an eine Fernzertifizierung bezüglich IT-Sicherheit und Datenintegrität erfüllt sind. Details dazu sind in Frage 3 gelistet.

Zum Thema Wohnort erklärt die EMA in Frage 4, dass die EU-Gesetzgebung derzeit keine harmonisierten Anforderungen an den Wohnort von sachkundigen Personen stellt. Es wird jedoch angemerkt, dass in einigen Mitgliedstaaten andere nationale Anforderungen gelten können.


Quelle:

EMA: Guidance on GMP and GDP: Q&As

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

ICH: Überarbeitetes Q9(R1)-Trainingspaket

ICH: Überarbeitetes Q9(R1)-Trainingspaket

Die ICH hat das Q9(R1)-Trainingspaket vollständig überarbeitet und an die Revision der Leitlinie ICH Q9 angepasst.
Weiterlesen
EMA: Neue Pläne für den EU-GMP-Leitfaden veröffentlicht

EMA: Neue Pläne für den EU-GMP-Leitfaden veröffentlicht

Die European Medicines Agency hat den neuen Arbeitsplan der GMDP Inspectors Working Group für die Jahre 2026–2028 sowie den Jahresbericht 2025 veröffentlicht.

Weiterlesen
EMA: Pilotprojekt zur Wirksamkeit des pharmazeutischen Qualitätssystems (PQS)

EMA: Pilotprojekt zur Wirksamkeit des pharmazeutischen Qualitätssystems (PQS)

Die European Medicines Agency hat ein Pilotprojekt gestartet, in dessen Rahmen EWR-GMP-Inspektoren bewerten, wie Herstellungsstandorte die Wirksamkeit ihres pharmazeutischen Qualitätssystems im Hinblick auf ein risikobasiertes Änderungsmanagement nachweisen. Zudem wird untersucht, ob das EWR-GMP-Zertifikat als zentraler Nachweis dieser Wirksamkeit dienen kann.
Weiterlesen
EMA: Aktualisierte Guideline zur Wirkstoffchemie

EMA: Aktualisierte Guideline zur Wirkstoffchemie

Die European Medicines Agency (EMA) hat ihre Leitlinie zu den Anforderungen an Herstellung und Kontrolle von Wirkstoffen in Arzneimitteln überarbeitet. Sie gilt ab dem 1. September 2026.
Weiterlesen
EMA: Q&A zur Implementierung des 3D-Drucks für feste orale Darreichungsformen

EMA: Q&A zur Implementierung des 3D-Drucks für feste orale Darreichungsformen

Darreichungsformen Die European Medicines Agency hat auf ihrer Website einen neuen GMP-/Q&A-Bereich ergänzt und ein spezielles Q&A-Dokument zum 3D-Druck (3DP) für feste orale Darreichungsformen veröffentlicht.
Weiterlesen
Was ist beim Einsatz von KI-Systemen im Rahmen der GMP-Schulung zu beachten?

Was ist beim Einsatz von KI-Systemen im Rahmen der GMP-Schulung zu beachten?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes