Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Export nach UK: Ausnahme für Großhändler
News: Brexit

Export nach UK: Ausnahme für Großhändler

Die Europäische Union hat am 17. März 2021 die Delegierte Verordnung (EU) 2021/457 im Amtsblatt veröffentlicht. Dadurch wird die Delegierte Verordnung (VO) 2016/161 zu Sicherheitsmerkmalen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln geändert. Die Änderung besteht in einer Ausnahme der Pflicht für Großhändler, das individuelle Erkennungsmerkmal (IE) von Arzneimitteln zu deaktivieren, die in das Vereinigte Königreich – nun ein Drittland – exportiert werden. Sie gilt für das Jahr 2021.

Was steckt dahinter? 

Es geht darum sicherzustellen, dass Arzneimittel mit einem individuellen Erkennungsmerkmal auf den kleinen, derzeit bei ihren Arzneimittellieferungen vom Vereinigten Königreich abhängigen Märkten vertrieben werden können. Die Ausnahmeregelung entbindet die Großhändler von der Verpflichtung, das IE von Produkten, die sie im Vereinigten Königreich vertreiben möchten, zu deaktivieren, da diese Erzeugnisse wieder in die Union ausgeführt werden könnten, sprich in die kleinen Märkte. Dazu zählen Zypern, Malta, Irland oder Nordirland, die über Großbritannien beliefert werden.  

Es gibt derzeit keine Einführer mit Sitz in diesen kleinen Märkten, die Inhaber einer Arzneimittelzulassung sind und damit in der Lage, der Verpflichtung zur Anbringung eines neuen IEs gemäß dem Unionsrecht ab dem 1. Januar 2021 nachzukommen. Dadurch wird die Einhaltung der genannten Verpflichtung praktisch unmöglich. Durch die Ausnahmeregelung wird somit gewährleistet, dass keine Arzneimittel ohne Sicherheitsmerkmale auf den Unionsmarkt gelangen können.

Die Ausnahmeregelung gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Zu finden ist diese Information in Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/457 der Kommission.


Quelle:

EC: Delegierte Verordnung (EU) 2021/457

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

News: EMA

EMA präzisiert Chargenkennzeichnung bei parallel gehandelten Arzneimitteln

Die EMA in ihrer Frage-Antwort-Sammlung zu GMP und GDP die Antwort auf Frage 4 zu Kapitel 5 des EU-GMP-Leitfadens überarbeitet. Sie erläutert, welche Chargennummern auf der Verpackung parallel gehandelter Arzneimittel anzugeben sind.
Weiterlesen
Frage der Woche | GMP-Verlag

Wie wird der Qualifizierungsprozess von Laborgeräten dokumentiert?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

Auf der PDA/FDA Joint Regulatory Conference 2026 machte die FDA deutlich: Moderne Anlagentechnik allein gewährleistet keine Sterilitätssicherheit. Der Beitrag beleuchtet GMP-Mängel bei FDA-Inspektionen und die Rolle der Anlagenplanung bei der aseptischen Herstellung.

Weiterlesen
News: Europa

EDQM: Neue Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel

Die Europäische Arzneibuchkommission (EPC) hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel beschlossen. Ziel ist es, geeignete Qualitätsstandards im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) zu verankern.
Weiterlesen
EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

Der Appendix 1 zum Q&A der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen ist im Oktober 2026 weiter ergänzt worden. Dieser Appendix enthält die zulässigen Aufnahmemengen (Acceptable Intake, AI) für N-Nitrosamine.
Weiterlesen
WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

Die WHO hat einen überarbeiteten Entwurf ihrer „WHO guidelines on quality risk management“ veröffentlicht. Das Arbeitsdokument QAS/26.994 steht bis zum 15. November 2026 zur öffentlichen Kommentierung.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes