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Gegenseitige Anerkennung von Inspektionen unter dem EU-UK Handelsabkommen

Gegenseitige Anerkennung von Inspektionen unter dem EU-UK Handelsabkommen

Fragen zum EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen, das ab dem 1. Januar 2021 gilt, hat die Europäische Kommission am 24. Dezember 2020 in einem 39-seitigen Q&A zum EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen geklärt. Insgesamt besteht es aus 133 Frage- und Antwortpaaren.

Um Lieferverzögerungen und doppelte Inspektionen zu vermeiden, erkennen die EU und Großbritannien Inspektionen und GMP-Zertifikate auch gegenseitig an. Die Anerkennung gilt für Hersteller, die im Geltungsbereich der ausstellenden Behörde liegen. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Partei die Anerkennung auch auf Hersteller außerhalb des Geltungsbereichs ausdehnen. 

Das 1449-seitige Handels- und Kooperationsabkommen umfasst folgende Bereiche: 

  • Handel mit Waren und Dienstleistungen 
  • digitaler Handel 
  • geistiges Eigentum 
  • öffentliches Beschaffungswesen 
  • Luftfahrt und Straßenverkehr 
  • Energie 
  • Fischerei 
  • Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 
  • Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und Justiz hinsichtlich Strafsachen 
  • thematische Zusammenarbeit sowie Teilnahme an Programmen der Union 

Die detaillierten Bestimmungen zu Arzneimitteln befinden sich in Anhang TBT-2. Er umfasst 12 Artikel und drei Anlagen.


Quellen:

EUR-Lex: Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits 

EC: Questions & Answers: EU-UK Trade and Cooperation Agreement 

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