Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
ICH Q12: EMA informiert über EU-Anpassungen

ICH Q12: EMA informiert über EU-Anpassungen

Die Leitlinie ICH Q12 wurde im Januar 2020 vom europäischen Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) angenommen. Nun hat die EMA (European Medicines Agency) eine zweiseitige Erläuterung zur Implementierung von ICH Q12 “Guideline on technical and regulatory considerations for pharmaceutical product lifecycle management” veröffentlicht. Aufgegriffen wird darin der Umstand, dass ICH Q12 in einigen Bereichen konzeptionelle Unterschiede zum EU-Rechtsrahmen aufweist. Dadurch ist eine 1:1-Anwendung in der EU nicht ohne Weiteres möglich.

Dies gilt für

  • die festgelegten Bedingungen (Established Conditions, ECs) und der damit verbundenen Berichtskategorien (Kapitel 3.2.3), die in dieser Form im EU-Recht nicht existieren und
  • das Dokument zum Produkt-Lebenszyklus (PLCM), wie in Kapitel 5 beschrieben.

Eindeutig gilt jedoch, dass die gesetzlichen Vorgaben der EU über denen einer Leitlinie stehen. Damit muss die Definition der „festgelegten Bedingungen“ und der Berichterstellung auch der aktuellen EU-Verordnung EU Variation Regulation(EC) No1234/2008  und den einhergehenden Richtlinien entsprechen. Was PLCM-Dokumente betrifft, so kann es, falls ein solches Dokument vorgelegt wird, derzeit in der EU nicht anerkannt werden, da es im EU-Rechtsrahmen nicht erwähnt wird.

Unabhängig davon werden die Konzepte aus ICH Q12, die im EU-Rechtsrahmen nicht vorgesehen sind, bei der Überprüfung berücksichtigt. Die Europäische Kommission wird zusammen mit der EMA und den zuständigen nationalen Behörden weiter an der Umsetzung der ICH-Q12-Richtlinie innerhalb des bestehenden EU-Rechtsrahmens arbeiten.


Quelle:

EMA: Note on EU Implementation of ICH Q12

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

PIC/S: Jordanische FDA ist neues Mitglied

PIC/S: Jordanische FDA ist neues Mitglied

Am 1. Januar 2026 wurde die jordanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (JFDA) die 57. teilnehmende Behörde der PIC/S.

Weiterlesen
Swissmedic: Scientific GMDP Meetings

Swissmedic: Scientific GMDP Meetings

Swissmedic bietet Firmen mit bestehender oder angestrebter Betriebsbewilligung die Möglichkeit, projektspezifische Fragen zu GMP und GDP in Scientific GMDP Meetings zu klären.

Weiterlesen
Reinstwasser – die neuen chinesischen Pharmakopöen und wie geht es nun weiter?

Reinstwasser – die neuen chinesischen Pharmakopöen und wie geht es nun weiter?

Im Jahr 2025 wurde ein neues chinesisches Arzneibuch veröffentlicht. Das hat einige signifikante Auswirkungen auf die Welt des Pharmawassers, auf die wir in diesem Artikel genauer eingehen möchten. Die Wichtigste Änderung sei vorab erwähnt: Kalt-WFI-Anlagen sind nun weltweit erlaubt und können flächendeckend eingesetzt werden.

Weiterlesen
Welche Aspekte sind bei der Auswertung chromatographischer Daten zu berücksichtigen?

Welche Aspekte sind bei der Auswertung chromatographischer Daten zu berücksichtigen?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Welche Anforderungen beinhaltet das ALCOA-Prinzip?

Welche Anforderungen beinhaltet das ALCOA-Prinzip?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
EU: Kommissionsvorschlag zur Vereinfachung der Medizinprodukte-Verordnungen

EU: Kommissionsvorschlag zur Vereinfachung der Medizinprodukte-Verordnungen

Die Europäische Kommission hat gezielte Reformen vorgeschlagen, um die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation, MDR) und die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (In Vitro Diagnostic Regulation, IVDR) zu vereinfachen und bestehende strukturelle Probleme zu adressieren.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes