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ICH: Q3D(R2) zu metallischen Verunreinigungen erreicht Stufe 2

ICH: Q3D(R2) zu metallischen Verunreinigungen erreicht Stufe 2

Der Entwurf zur ICH Q3D(R2) Guideline for Elemental Impurities hat am 25. September 2020 die Stufe 2 und damit die Phase der Kommentierung erreicht. Der Leitlinienentwurf enthält unter anderem korrigierte PDE-Werte für Gold, Silber und Nickel und einen neuen Anhang für Verunreinigungen, die kutan oder transdermal aufgenommen werden.

Was wird durch die Leitlinie geregelt? 

Die ICH Q3D-Leitlinie dient der Kontrolle von metallischen Verunreinigungen und legt PDE-Werte (Permitted Daily Exposure, zulässige Tageshöchstdosis) für 24 Elemente fest. Diese gelten für Arzneimittel, die oral, parenteral und über den Inhalationsweg aufgenommen werden können. 

Was ist neu? 

In der Revision Q3D(R2) werden durch den neu hinzugekommenen Anhang 5 auch Grenzwerte für Verunreinigungen von Arzneimitteln festgelegt, die kutan oder transdermal aufgenommen werden. Es wird ein grundsätzlicher Vorgehensansatz vorgestellt, der auf einem modifizierenden Faktor basiert (Cutaneous PDE). 

Korrigiert wurden außerdem die PDE-Werte für folgende Elemente in Anhang 2

  • Gold (Au): Der PDE für die orale und parenterale Aufnahme wurde von 100 µg/Tag auf 300 µg/Tag erhöht sowie von 1 µg/Tag auf 3 µg/Tag für die Aufnahme durch Inhalation 
  • Silber (Ag): Der PDE für die parenterale Aufnahme wurde von 10 auf 15 µg/Tag erhöht. 
  • Nickel (Ni): Der PDE für die Aufnahme durch Inhalation wurde von 5 µg/Tag auf 6 µg/Tag erhöht. 

Daraus ergeben sich auch neue Werte für die zulässige Konzentration in µg/g für die jeweiligen Elemente. Sie sollen verwendet werden, wenn der Gehalt metallischer Verunreinigungen in Arzneimitteln die tägliche Dosis von 10 Gramm pro Tag nicht überschreitet. 

Des Weiteren wurden die Monographien für Gold und Silber in Anhang 3 angepasst. 

Das Entwurfsdokument steht nun zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung. Die ICH hat sich dabei auf Auszüge der Stellen konzentriert, die überarbeitet wurden:  

  • Teil 1 – Auszug aus Anhang 2: Korrektur der PDEs für Gold, Silber und Nickel 
  • Teil 2 – Auszug aus Anhang 3: Korrektur der Goldmonographie 
  • Teil 3 – Auszug aus Anhang 3: Korrektur der Silbermonographie 
  • Teil 4 – neuer Anhang 5 zur Risikobewertung von kutan und transkutan applizierten Präparaten 

Alle vorgeschlagenen Änderungen sind in roter Schrift gekennzeichnet. 

Die ICH hat zu allen Neuerungen eine zusammenfassende Präsentation erstellt, die einen guten Überblick bietet. 


Quelle: 

ICH: ICH Guideline For Elemental Impurities Q3d(R2) Draft Version 

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