Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
MPDG: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinprodukterechts

MPDG: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinprodukterechts

Am 12. Juni 2023 hat die deutsche Bundesregierung die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinprodukterechts (Medizinprodukterecht-Durchführungsvorschrift – MPRVwV) veröffentlicht.

Damit wurde erstmals ein bundeseinheitlicher Ansatz zur Vorgehensweise bei der Kontrolle von medizinprodukterechtlichen Vorschriften auf den Weg gebracht. Die Bundesländer waren bisher eigenständig verpflichtet, die Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften der Medizinprodukte- und IVD-Verordnung und des Medizinproduktedurchführungsgesetztes (MPDG) in ihrem Bundesland zu überwachen.

Die wichtigsten Informationen der MPRVwV sind:

  • Die Grundsätze der Überwachung (§ 3) werden von den obersten Landesbehörden gemeinsam festgelegt und sollen bestimmte Kriterien enthalten, u. A. zu
    • risikobasierten Überwachungsmaßnahmen,
    • der Art und den Zeitabständen der Überwachung,
    • der nötigen Ausstattung für die Durchführung.
  • Die Länder legen gemeinsam eine zentrale Koordinierungsstelle fest und klären deren Aufgaben (§ 4).
  • Auskunft über ein einheitliches Qualitätssicherungssystem (§ 5) und zugehörigen Maßnahmen (§ 6), mit aktiver Beteiligung der obersten Landesbehörden und klar definierten Verantwortlichkeiten.
  • Die mit der Überwachung beauftragte Person muss u. a. über eine abgeschlossene naturwissenschaftliche, medizinische oder technische Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und über praktische Erfahrungen in diesem Tätigkeitsbereich verfügen (§ 7).

Die MPRVwV sieht außerdem vor, dass regelmäßige Inspektionen stattfinden. Sie können in begründeten Fällen als Ferninspektion durchgeführt werden und sowohl angekündigt als auch unangekündigt erfolgen. Sie sollen anhand der Verfahrensanweisungen des Systems zur Qualitätssicherung durchgeführt und dokumentiert werden (§ 8).

Die Zusammenarbeit der Behörden wird im gleichnamigen § 10 beschrieben.

Die Verordnung umfasst 13 Paragrafen auf 5 Seiten. Sie ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.


Quelle:

Bundesministerium für Gesundheit: MPRVwV

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

News: EMA

EMA präzisiert Chargenkennzeichnung bei parallel gehandelten Arzneimitteln

Die EMA in ihrer Frage-Antwort-Sammlung zu GMP und GDP die Antwort auf Frage 4 zu Kapitel 5 des EU-GMP-Leitfadens überarbeitet. Sie erläutert, welche Chargennummern auf der Verpackung parallel gehandelter Arzneimittel anzugeben sind.
Weiterlesen
FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

Auf der PDA/FDA Joint Regulatory Conference 2026 machte die FDA deutlich: Moderne Anlagentechnik allein gewährleistet keine Sterilitätssicherheit. Der Beitrag beleuchtet GMP-Mängel bei FDA-Inspektionen und die Rolle der Anlagenplanung bei der aseptischen Herstellung.

Weiterlesen
Frage der Woche | GMP-Verlag

Wie wird der Qualifizierungsprozess von Laborgeräten dokumentiert?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
News: Europa

EDQM: Neue Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel

Die Europäische Arzneibuchkommission (EPC) hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel beschlossen. Ziel ist es, geeignete Qualitätsstandards im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) zu verankern.
Weiterlesen
EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

Der Appendix 1 zum Q&A der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen ist im Oktober 2026 weiter ergänzt worden. Dieser Appendix enthält die zulässigen Aufnahmemengen (Acceptable Intake, AI) für N-Nitrosamine.
Weiterlesen
WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

Die WHO hat einen überarbeiteten Entwurf ihrer „WHO guidelines on quality risk management“ veröffentlicht. Das Arbeitsdokument QAS/26.994 steht bis zum 15. November 2026 zur öffentlichen Kommentierung.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes