Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
MPDG: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinprodukterechts

MPDG: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinprodukterechts

Am 12. Juni 2023 hat die deutsche Bundesregierung die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinprodukterechts (Medizinprodukterecht-Durchführungsvorschrift – MPRVwV) veröffentlicht.

Damit wurde erstmals ein bundeseinheitlicher Ansatz zur Vorgehensweise bei der Kontrolle von medizinprodukterechtlichen Vorschriften auf den Weg gebracht. Die Bundesländer waren bisher eigenständig verpflichtet, die Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften der Medizinprodukte- und IVD-Verordnung und des Medizinproduktedurchführungsgesetztes (MPDG) in ihrem Bundesland zu überwachen.

Die wichtigsten Informationen der MPRVwV sind:

  • Die Grundsätze der Überwachung (§ 3) werden von den obersten Landesbehörden gemeinsam festgelegt und sollen bestimmte Kriterien enthalten, u. A. zu
    • risikobasierten Überwachungsmaßnahmen,
    • der Art und den Zeitabständen der Überwachung,
    • der nötigen Ausstattung für die Durchführung.
  • Die Länder legen gemeinsam eine zentrale Koordinierungsstelle fest und klären deren Aufgaben (§ 4).
  • Auskunft über ein einheitliches Qualitätssicherungssystem (§ 5) und zugehörigen Maßnahmen (§ 6), mit aktiver Beteiligung der obersten Landesbehörden und klar definierten Verantwortlichkeiten.
  • Die mit der Überwachung beauftragte Person muss u. a. über eine abgeschlossene naturwissenschaftliche, medizinische oder technische Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und über praktische Erfahrungen in diesem Tätigkeitsbereich verfügen (§ 7).

Die MPRVwV sieht außerdem vor, dass regelmäßige Inspektionen stattfinden. Sie können in begründeten Fällen als Ferninspektion durchgeführt werden und sowohl angekündigt als auch unangekündigt erfolgen. Sie sollen anhand der Verfahrensanweisungen des Systems zur Qualitätssicherung durchgeführt und dokumentiert werden (§ 8).

Die Zusammenarbeit der Behörden wird im gleichnamigen § 10 beschrieben.

Die Verordnung umfasst 13 Paragrafen auf 5 Seiten. Sie ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.


Quelle:

Bundesministerium für Gesundheit: MPRVwV

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren

Nach welchen Prinzipien kann der Material- bzw. Personalfluss gestaltet werden?

Nach welchen Prinzipien kann der Material- bzw. Personalfluss gestaltet werden?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
EDQM: 9 virtuelle Schulungsmodule zu Ph. Eur. und CEPs

EDQM: 9 virtuelle Schulungsmodule zu Ph. Eur. und CEPs

Das EDQM bietet ein modular aufgebautes Schulungsprogramm zu chemisch definierten Wirkstoffen und Arzneimitteln an. Die Online-Schulungen finden zwischen 1. und 12. Dezember 2025 statt und vermitteln die wichtigsten Grundlagen zur Anwendung des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.), einschließlich aktueller Änderungen, dem Einsatz von Referenzstandards sowie dem CEP-Verfahren.

Weiterlesen
FDA: Aktualisierte Pre-RFD-Leitlinie für Kombinationsprodukte

FDA: Aktualisierte Pre-RFD-Leitlinie für Kombinationsprodukte

Die US-amerikanische FDA hat eine überarbeitete finale Leitlinie zur Erstellung einer Pre-Request for Designation (Pre-RFD) veröffentlicht. Diese ersetzt die Fassung von 2018 und enthält aktualisierte Empfehlungen für die Interaktion mit dem Office of Combination Products (OCP).

Weiterlesen
Betrieb computergestützter Systeme – ein Überblick

Betrieb computergestützter Systeme – ein Überblick

Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie hat computergestützte Systeme zu einem zentralen Bestandteil der pharmazeutischen Industrie gemacht. Sie sind unverzichtbar für die Verwaltung sensibler Daten, die Steuerung von Produktionsprozessen und die Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dieser Leitartikel bietet einen Überblick über wichtige Aspekte beim Betrieb computergestützter Systeme.
Weiterlesen
EMA präzisiert Definition von „neuartigen oder komplexen Herstellungsprozessen“

EMA präzisiert Definition von „neuartigen oder komplexen Herstellungsprozessen“

Die EMA hat in ihren Quality of Medicines Q&A – Part 1 klargestellt, was unter „neuartigen oder komplexen Herstellungsprozessen“ in den Variationskategorien Q.II.b.1 (Änderung/Ergänzung eines Herstellstandorts) und Q.II.b.4 (Änderung der Chargengröße) zu verstehen ist.
Weiterlesen
EU: Umweltausschuss kommentiert EU-Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

EU: Umweltausschuss kommentiert EU-Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Stellungnahme zur neuen EU-Verordnung zur Versorgungssicherheit kritischer Arzneimittel vorgelegt. Empfohlen werden beschleunigte Genehmigungen, vereinfachte Umweltprüfungen und eine stärkere Förderung strategischer Produktionsprojekte, um die EU-Herstellung zu stärken.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes