Swissmedic präzisiert Anforderungen an QR-Codes auf Arzneimittelpackungen
Swissmedic hat die Wegleitung „Mobile Technologien“ überarbeitet und die dazugehörigen Fragen und Antworten um zwei neue Einträge ergänzt. Anlass waren wiederholte Rückfragen zur Angabe und Platzierung von URLs, zur Positionierung von QR-Codes und zu deren Bezeichnung.
Die aktualisierte Wegleitung stellt nun klarer heraus, welche Vorgaben verbindlich sind und welche lediglich Empfehlungen darstellen. So sind sowohl die Angabe einer URL als auch eine Bezeichnung des QR-Codes, beispielsweise mit dem Hinweis „Arzneimittelinformation“, nicht verpflichtend, sondern werden von Swissmedic empfohlen.
Die beiden neuen Fragen und Antworten befassen sich mit der Verlinkung von QR-Codes auf bestimmte Plattformen, über die Arzneimittelinformationen veröffentlicht werden.
Die überarbeitete Wegleitung und die ergänzten Fragen und Antworten sind seit 1. August 2026 gültig beziehungsweise verfügbar.
Quelle:
Swissmedic: Allgemeine Mitteilungen
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