Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
TGA: Qualitätsanforderungen für medizinisches Cannabis aktualisiert
News: Cannabis

TGA: Qualitätsanforderungen für medizinisches Cannabis aktualisiert

Die australische Aufsichtsbehörde TGA (Therapeutic Goods Administration) hat ihre 19-seitigen Qualitätsanforderungen für medizinische Cannabisprodukte aktualisiert. Diese stehen nun im Einklang mit den Vorgaben der TGO 93 und beziehen sich auf

  • alle medizinischen Cannabisprodukte, die nach Australien eingeführt oder dort vertrieben werden
  • Cannabispflanzen, die bei der Herstellung von medizinischen Cannabisprodukten verwendet werden, z. B. als Inhaltsstoff oder als Ausgangsmaterial für einen Extrakt, der als Inhaltsstoff verwendet wird
  • sonstige bei der Herstellung von Cannabisarzneimitteln verwendete Inhaltsstoffe, wie z. B. Hilfsstoffe
  • Schritte und Verfahren, die bei der Herstellung von Cannabisarzneimitteln durchgeführt werden.

Gemäß der überarbeiteten Fassung der TGO 93 vom März 2022 müssen Importe von medizinischem Cannabis

  • den australischen GMP-Anforderungen entsprechen,
  • kindersichere Verschlüsse für Hochrisikowaren aufweisen und
  • die Anforderungen mikrobiologischer Tests erfüllen.

Diese Anforderungen gehen mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2023 einher. Alle medizinischen Cannabisprodukte, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen der TGO 93 entsprechen.

Für das Großbritannien, Kanada, Südafrika und Israel ist festgelegt, welche GMP-Standards eingehalten werden müssen und welche Nachweise erbracht werden sollen. Für Produkte, die in anderen Ländern als den genannten hergestellt werden, muss bei der TGA ein Antrag auf Inspektion der Herstellungsanlage gestellt werden. Die TGA prüft die Einhaltung der Anforderungen gemäß den PIC/S-GMP-Vorgaben, die von Australien übernommen wurden und stellt bei positiver Bewertung eine schriftliche Bestätigung der Inspektionsergebnisse aus.


Quelle:

Guidance on quality requirements for medicinal cannabis products (Quelle nicht mehr verfügbar)

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

News: EMA

EMA präzisiert Chargenkennzeichnung bei parallel gehandelten Arzneimitteln

Die EMA in ihrer Frage-Antwort-Sammlung zu GMP und GDP die Antwort auf Frage 4 zu Kapitel 5 des EU-GMP-Leitfadens überarbeitet. Sie erläutert, welche Chargennummern auf der Verpackung parallel gehandelter Arzneimittel anzugeben sind.
Weiterlesen
Frage der Woche | GMP-Verlag

Wie wird der Qualifizierungsprozess von Laborgeräten dokumentiert?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

FDA-Findings: Sichere aseptische Herstellung beginnt beim Anlagendesign

Auf der PDA/FDA Joint Regulatory Conference 2026 machte die FDA deutlich: Moderne Anlagentechnik allein gewährleistet keine Sterilitätssicherheit. Der Beitrag beleuchtet GMP-Mängel bei FDA-Inspektionen und die Rolle der Anlagenplanung bei der aseptischen Herstellung.

Weiterlesen
News: Europa

EDQM: Neue Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel

Die Europäische Arzneibuchkommission (EPC) hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für 3D-gedruckte Arzneimittel beschlossen. Ziel ist es, geeignete Qualitätsstandards im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) zu verankern.
Weiterlesen
EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

EMA: 14 neue Nitrosamine im Appendix 1

Der Appendix 1 zum Q&A der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen ist im Oktober 2026 weiter ergänzt worden. Dieser Appendix enthält die zulässigen Aufnahmemengen (Acceptable Intake, AI) für N-Nitrosamine.
Weiterlesen
WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

WHO: Entwurf zur Überarbeitung der Guidelines on Quality Risk Management

Die WHO hat einen überarbeiteten Entwurf ihrer „WHO guidelines on quality risk management“ veröffentlicht. Das Arbeitsdokument QAS/26.994 steht bis zum 15. November 2026 zur öffentlichen Kommentierung.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes