Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Verlängerte Frist für Risikobewertung von Nitrosamin-Verunreinigungen

Verlängerte Frist für Risikobewertung von Nitrosamin-Verunreinigungen

Die EMA (European Medicines Agency) gibt bekannt, dass die Frist für die Abgabe einer Risikobewertung für alle Humanarzneimittel, bei denen die Gefahr einer Nitrosaminbildung oder - (Kreuz)kontamination besteht, bis zum 1. Oktober 2020 verlängert wird. Diese Ankündigung erfolgte unmittelbar vor dem ursprünglichen Abgabetermin, dem 26. März 2020. Alle betroffenen Unternehmen erhalten somit mehr Zeit, ihre Herstellungsprozesse zu überprüfen, um so die geforderte Risikobewertung vornehmen zu können. 

Als Grund für die Fristverlängerung werden die Herausforderungen und Auswirkungen der Beschränkungen, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gelten, genannt.

Der neu zum 1.10.2020 geforderte Prozess der Risikobewertung entspricht dabei der Stufe 1 (Step 1 conduct of risk evaluation) des dreistufigen Prozesses, der von der EMA vorgegeben wird. Die Rückmeldung der Ergebnisse durch die Zulassungsinhaber an die EMA erfolgt über zwei entsprechende Templates:

  • das „No risk identified response template“, die Bestätigung, dass kein Risiko identifiziert wurde oder
  • das „Risk identified response template“, die Bestätigung, dass ein Risiko identifiziert wurde. In diesem Fall muss unter Stufe 2 (Step 2 Perform further confirmatory testing) unmittelbar eine Bestätigung/Nichtbestätigung einer Nitrosamin-Verunreinigung an die EMA erfolgen. Auch hierfür gibt es entsprechende Templates.

Eine detaillierte Beschreibung aller Anforderungen und Zugang zu den Templates der Stufen 1, 2 und 3 finden Sie hier.

 

Die EMA hat im Zuge dieser Fristverlängerung auch das 11-seitige Frage- und Antwortdokument für Zulassungsinhaber aktualisiert. Folgende Q&As wurden überarbeitet:

  • Frage 4 befasst sich mit der Entwicklung von analytischen Methoden zur Nitrosaminbestimmung und wird als Ergänzung zur Stufe 2 genannt.
  • Frage 5 wird als weitere Informationsquelle für die Stufe 1 angeführt. Sie erläutert detailliert, wie die Ergebnisse der Risikobewertung eingereicht werden können.
  • Frage 6 befasst sich mit der Festlegung von Grenzwerten, die in Anbetracht der Vielzahl von Wirkstoffen und Endprodukten die geprüft werden, zur Zeit noch endgültig bestimmt werden.
  • Frage 13 greift die Herangehensweise für neue und laufende Zulassungsanträge auf.

Hier gelangen Sie direkt zum Q&A-Dokument.


Quelle:

EMA: Human regulatory/ Nitrosamine impurities

 

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Welche Bedeutung hat die mikrobiologische Qualität für nicht sterile und pflanzliche Arzneimittel?

Welche Bedeutung hat die mikrobiologische Qualität für nicht sterile und pflanzliche Arzneimittel?

Hier geht es zur Antwort:

Weiterlesen
Europäische GMP-Vorschriften: Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Europäische GMP-Vorschriften: Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Auf der ISPE-Jahreskonferenz 2026 in Kopenhagen gab Brendan Cuddy (EMA) einen prägnanten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der europäischen GMP-Vorschriften und die Arbeit der Arbeitsgruppe der GMP/GDP-Inspektoren (GMDP IWG).
Weiterlesen
EFPIA: Ergebnisse der Mitglieder-Umfrage zu GMP- und GDP-Inspektionen in 2025

EFPIA: Ergebnisse der Mitglieder-Umfrage zu GMP- und GDP-Inspektionen in 2025

Die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) hat die Ergebnisse ihres „Annual Regulatory GMP/GDP Inspection Survey 2025“ veröffentlicht. Die Daten deuten darauf hin, dass internationale GMP-Inspektionen zunehmend durch Reliance- und Worksharing-Ansätze ersetzt werden.
Weiterlesen
EU: Analyse zum geplanten Biotech Act

EU: Analyse zum geplanten Biotech Act

Die Europäische Kommission hat eine Analyse zu den Vorschlägen für den geplanten Biotech Act veröffentlicht. Ziel des Biotech Act ist es, die europäische Biotechnologie und Bioproduktion zu stärken sowie die Entwicklung, Herstellung und Markteinführung biotechnologischer Innovationen zu beschleunigen.
Weiterlesen
Welche regulatorischen Vorgaben sind bei der Qualifizierung einer Verpackungsanlage zu beachten?

Welche regulatorischen Vorgaben sind bei der Qualifizierung einer Verpackungsanlage zu beachten?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Es liegt etwas in der Luft – Reinraumtechnik in der Pharmaindustrie

Es liegt etwas in der Luft – Reinraumtechnik in der Pharmaindustrie

In der pharmazeutischen Herstellung ist saubere Luft kein subjektives Empfinden, sondern ein technisch exakt kontrollierter Zustand, der entscheidend für die Produktsicherheit ist. Raumlufttechnische (RLT) Anlagen sorgen durch Luftführung, Luftfiltration und Drucksteuerung dafür, dass Partikel und Mikroorganismen aus kritischen Bereichen ferngehalten werden.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes