WHO: Anerkennung für Swissmedic und zwei weitere Behörden
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30. Oktober 2023 erstmalig drei Regulierungsbehörden als „WHO-Listed Authorities“ anerkannt. Als WHO-gelistete Behörde (WLA) gelten Regulierungsbehörden, die gemäß internationalen Standards tätig sind und den Anforderungen auf Grundlage eines etablierten Benchmarking- und Leistungsbewertungsverfahrens entsprechen.
Die ersten drei Behörden, die diesen Status erhalten haben, sind das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, die Behörde für Gesundheitswissenschaften HSA, Singapur, und das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit MFDS, Republik Korea.
Damit gelten die Swissmedic, die HSA und das MFDS als vertrauenswürdige regulatorische Behörden, deren Entscheidungen von anderen Stellen als Grundlage für eigene Entscheidungen herangezogen werden können.
Die WHO verfolgt mit der WLA-Liste das Ziel sicherzustellen, dass weltweit nur sichere, wirksame und qualitativ hochwertige medizinische Produkte auf dem Markt sind.
Die Mitglieder der Technischen Beratungsgruppe für WHO-gelistete Behörden (TAG-WLA) trafen sich erstmals am 11. und 12. September 2023 am WHO-Hauptsitz in Genf und haben die Aufnahme von Swissmedic, HSA und MFDS einstimmig empfohlen.
Quelle:
WHO: Pressemitteilung
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