Was wird angepasst?
Konkret geht es um die Verlängerung der Zertifizierungsfristen für Hersteller. Diese sind nach einem risikobasierten Ansatz gestaffelt:
Die in der MDR/IVDR festgelegte Abverkaufsfrist für alle Medizinprodukte ist mit dem aktuellen Beschluss entfallen. Damit wird verhindert, dass Produkte, die bereits in Verkehr gebracht wurden und im Handel noch erhältlich sind, vom Markt genommen werden müssen.
Diese Maßnahmen werden von verschiedenen Seiten als vorübergehende Maßnahmen angesehen, nicht als langfristige Lösungen. Besonders die Hersteller von sogenannten „Nischenprodukten“ warten weiter auf eine tragfähige Entscheidung. Der nächste offizielle Schritt für die Änderung der MDR/IVDR ist die Unterzeichnung und anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt.
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