In zehn Frage-Antwort-Paaren wird geklärt, wie mit individuell angefertigten Medizinprodukten in Bezug auf die neue Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) umzugehen ist.
Als Beispiele werden Zahnkronen, Handprothesen oder Orthesen genannt.
Das Q&A klärt, inwieweit nach der neuen MDR Unterschiede zwischen maßgefertigten, in Massenproduktion gefertigten und beispielsweise mittels 3D-Drucker hergestellten Medizinprodukten bestehen. So müssen Hersteller von “Zwischenprodukten”, die wiederum zur Herstellung von maßgeschneiderten Medizinprodukten verwendet oder mit diesen kombiniert werden, die Anforderungen der MDR erfüllen.
Die MDCG setzt sich aus Vertretenden aller europäischen Mitgliedstaaten zusammen sowie einem/einer Vertreter:in der Europäischen Kommission, der/die den Vorsitz innehat. Somit ist das Q&A kein Dokument der Europäischen Kommission und als solches rechtlich nicht bindend.
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