Bundeskabinett: Cannabisgesetz zum kontrollierten Umgang beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) beschlossen. Er basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier (wir berichteten) und setzt die 1. Säule zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum um. Die wesentlichen Regelungen zu Eigenanbau, Eigenkonsum und dem Besitz von Cannabis finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, BMG.
Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird in ein eigenes Gesetz überführt. Das Gesetz soll sich im Wesentlichen an die in der Praxis bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes anlehnen. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht von Medizinalcannabis. Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für diejenigen Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt.
Quelle:
BMG: Pressemitteilung
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