Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EC: Q&A zu MDR und IVDR aktualisiert

EC: Q&A zu MDR und IVDR aktualisiert

Die Europäische Kommission hat das Q&A-Dokument zu den neuen Übergangsbestimmungen für bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Medizinprodukte am 18. Juli 2023 aktualisiert und um fünf Fragen erweitert.

Das Q&A, das im März dieses Jahres veröffentlicht wurde (wir berichteten), bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2023/607 vom 15. März 2023 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR). In der Verordnung werden die neuen Übergangsbestimmungen für bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika festgelegt.


Die folgenden fünf Fragen wurden in das Q&A aufgenommen:

Q 6.1:   Ruft eine nationale Ausnahmeregelung, genehmigt in Abstimmung mit Artikel 59 MDR oder der Anwendung von Artikel 97 MDR, nach dem 20 März 2023 die Verlängerung des Übergangszeitraums hervor?
A:           Produkte, die nach dem 20. März 2023 gemäß Artikel 59 oder Artikel 97 MDR in Verkehr gebracht wurden, profitieren nicht von der verlängerten Übergangsfrist, da sie keine gültigen Zertifikate haben. Je nach nationalem Recht könnten die Entscheidungen der nationalen Behörden möglicherweise angepasst werden.

Q 6.2:   Kann ein Produkt, für das eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 59 MDR gewährt wurde, von der Übergangsfrist profitieren, obwohl es keine CE-Kennzeichnung tragen soll?
A:           Solange die Entfernung der CE-Kennzeichnung eine Bedingung oder eine Folge der zuständigen nationalen Behörde für eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 59 MDR  war, kann das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden, vorausgesetzt, alle anderen Bedingungen sind erfüllt.

Q 9.1:   Was geschieht, wenn der Antrag zurückgezogen oder die schriftliche Vereinbarung gekündigt wird?
A:           Die Übergangsfrist gilt nicht mehr, wenn der Hersteller seinen Antrag auf Konformitätsbewertung zurückzieht oder die schriftliche Vereinbarung zwischen Benannter Stelle und Hersteller beendet wird. Wenn jedoch der Hersteller oder die Benannte Stelle die schriftliche Vereinbarung kündigt und der Hersteller gleichzeitig eine schriftliche Vereinbarung mit einer anderen Benannten Stelle abschließt, auf die der Antrag übertragen wird, gelten die in Artikel 120 Absatz 3c Buchstabe e (MDR) genannten Bedingungen weiterhin als erfüllt und die Übergangsfrist gilt weiter, sofern auch die anderen Bedingungen erfüllt sind.

Q 9.2:   Wie wirken sich Änderungen in Bezug auf den Hersteller während des Übergangszeitraums aus?
A:           Administrative Änderungen, die die Organisationsform betreffen, können im Allgemeinenohne Auswirkungen auf den Übergangszeitraum vorgenommen werden. Dazu zählt beispielsweise die Änderung des Namens, der Adresse und der Rechtsform des herstellenden Unternehmens. Nicht abgedeckt sind Fälle, in denen der nach den alten Richtlinien MDD/AIMDD zertifizierte Hersteller Produkte, für die er ein entsprechendes Zertifikat besitzt, an einen anderen Hersteller abgibt, der diese Produkte in Verkehr bringen will.

Q 11.1: Müssen Altgeräte während des verlängerten Übergangszeitraums die UDI-Anforderungen erfüllen?
A:           Nein. Gemäß der MDCG 2019-513 unterliegen "Altgeräte" nicht den UDI-Anforderungen der MDR. Dieser Ansatz wird nicht durch die Bedingung geändert, dass der Hersteller des Altprodukts ab dem 26. Mai 2024 ein MDR-konformes QMS einrichten muss.

Eine detaillierte Angabe zu allen kleineren Ergänzungen, die mit der Revision 1 vorgenommen wurden, finden Sie in der Änderungshistorie auf Seite 2 des Dokuments.


Quelle:

EC: Rev. 1 - Q&A on practical aspects related to the implementation of Regulation (EU) 2023/607

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

ICH: Überarbeitetes Q9(R1)-Trainingspaket

ICH: Überarbeitetes Q9(R1)-Trainingspaket

Die ICH hat das Q9(R1)-Trainingspaket vollständig überarbeitet und an die Revision der Leitlinie ICH Q9 angepasst.
Weiterlesen
EMA: Neue Pläne für den EU-GMP-Leitfaden veröffentlicht

EMA: Neue Pläne für den EU-GMP-Leitfaden veröffentlicht

Die European Medicines Agency hat den neuen Arbeitsplan der GMDP Inspectors Working Group für die Jahre 2026–2028 sowie den Jahresbericht 2025 veröffentlicht.

Weiterlesen
EMA: Pilotprojekt zur Wirksamkeit des pharmazeutischen Qualitätssystems (PQS)

EMA: Pilotprojekt zur Wirksamkeit des pharmazeutischen Qualitätssystems (PQS)

Die European Medicines Agency hat ein Pilotprojekt gestartet, in dessen Rahmen EWR-GMP-Inspektoren bewerten, wie Herstellungsstandorte die Wirksamkeit ihres pharmazeutischen Qualitätssystems im Hinblick auf ein risikobasiertes Änderungsmanagement nachweisen. Zudem wird untersucht, ob das EWR-GMP-Zertifikat als zentraler Nachweis dieser Wirksamkeit dienen kann.
Weiterlesen
EMA: Aktualisierte Guideline zur Wirkstoffchemie

EMA: Aktualisierte Guideline zur Wirkstoffchemie

Die European Medicines Agency (EMA) hat ihre Leitlinie zu den Anforderungen an Herstellung und Kontrolle von Wirkstoffen in Arzneimitteln überarbeitet. Sie gilt ab dem 1. September 2026.
Weiterlesen
EMA: Q&A zur Implementierung des 3D-Drucks für feste orale Darreichungsformen

EMA: Q&A zur Implementierung des 3D-Drucks für feste orale Darreichungsformen

Darreichungsformen Die European Medicines Agency hat auf ihrer Website einen neuen GMP-/Q&A-Bereich ergänzt und ein spezielles Q&A-Dokument zum 3D-Druck (3DP) für feste orale Darreichungsformen veröffentlicht.
Weiterlesen
Was ist beim Einsatz von KI-Systemen im Rahmen der GMP-Schulung zu beachten?

Was ist beim Einsatz von KI-Systemen im Rahmen der GMP-Schulung zu beachten?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes