Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EMA: Neues Q&A für Zulassungsinhaber zu Nitrosamin-Verunreinigungen

EMA: Neues Q&A für Zulassungsinhaber zu Nitrosamin-Verunreinigungen

Kurz nach der Publikation des EMA-Gutachten zu Nitrosamin-Verunreinigungen von Arzneimitteln (wir berichteten), wurde am 6. August 2020 ein 15-seitiges Q&A für Zulassungsinhaber und Antragsteller veröffentlicht. 

Es ersetzt das im September 2019 erschienene Dokument “Information on nitrosamines for marketing authorisation holders” EMA/428592/2019, das zurückgezogen wurde. 

Die 18 Fragen und Antworten rund um das Thema “Risikobewertung” befassen sich mit den Erwartungen, die zukünftig an Zulassungsinhaber und Antragsteller gestellt werden. Sie sollen

  • ihre Herstellungsverfahren und -kontrollen so gestalten, dass das Vorhandensein von N-Nitrosaminen in ihren Wirkstoffen (APIs) und Arzneimitteln (FPs) möglichst verhindert oder so weit wie möglich abgeschwächt wird 
  • das Vorhandenseins von Nitrosamin-Verunreinigungen in Wirkstoffen und Arzneimitteln risikobasiert bewerten und daraus resultierende Änderungen am Dossier vornehmen (z. B. Änderungen an ihren Herstellungsverfahren) 
  • sicherstellen, dass die in ihren Arzneimitteln verwendeten Wirk- und Hilfsstoffe, gemäß Artikel 46(f) der Richtlinie 2001/83/EG, GMP-konform hergestellt werden.  

 

Was ist neu?

Während sich im September 2019 der “Call for Review – ein Aufruf zur Überprüfung” auf Verunreinigungen in chemisch hergestellten Wirkstoffen konzentrierte, sind nun auch Biologika zu überprüfen. Insbesondere sind dies 

  • Biologika, die chemisch synthetisierte Fragmente enthalten, bei denen Risikofaktoren ähnlich wie bei chemisch synthetisierten Wirkstoffen vorhanden sind 
  • Biologika unter Verwendung von Verfahren, bei denen absichtlich nitrosierende Reagenzien hinzugefügt werden 
  • Biologika, die in bestimmten Primärpackmitteln verpackt sind, wie z. B. Blisterpackungen, die Nitrozellulose enthalten. 

 

Der "Call for Review” ist in drei Schritte gegliedert: 

  • Schritt 1: Risikobewertung  
  • Schritt 2: Bei bestehendem Risiko sind Bestätigungstests durchzuführen und die Ergebnisse unverzüglich mitzuteilen. 
  • Schritt 3: Bei Bestätigung des Vorhandenseins von Nitrosaminen sollten Änderungsmaßnahmen zur Risikominderung eingereicht werden. 

Wichtige Meldefristen für Zulassungsinhaber zur Einreichung der Ergebnisse aus Schritt 1: 

  • für Produkte mit chemisch synthetisierten Wirkstoffen: bis zum 31. März 2021 
  • für Produkte mit biologischen Wirkstoffen: bis zum 1. Juli 2021

 

Das Q&A bietet außerdem Antworten auf Fragen zu folgenden Punkten: 

  • derzeitig bekannte Ursachen für das Vorhandensein von Nitrosaminen 
  • Vorgehen nach Abschluss von Schritt 1 und 2 bei Bekanntwerden neuer Informationen  
  • Priorisierung gewisser Faktoren bei der Risikobewertung 
  • Ausführung der Risikobewertung 
  • Durchführung der Bestätigungstests 
  • Anforderungen an die analytischen Methoden 
  • Grenzwerte für Nitrosamine 
  • "What to do” bei Feststellung einer Nitrosaminverunreinigung 
  • Maßnahmen zur Risikoverminderung 
  • erforderliche Zulassungsänderungen 
  • Vorgehensweise für neue und bestehende Zulassungsanträge 
  • Angaben zum Aufnahmezeitpunkts eines Tests auf Nitrosamine in das Zulassungsdossier 
  • Verantwortlichkeiten der Zulassungsinhaber für Wirkstoffe mit “Certificates of Suitability (CEPs)” und “Active Substance Master Files (ASMFs)”.

Quellen:

EMA: Nitrosamin-Website

EMA: Questions and answers for marketing authorisation holders/applicants on the CHMP Opinion for the Article 5(3) of Regulation (EC) No 726/2004 referral on nitrosamine impurities in human medicinal products

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Wofür ist der Qualifizierungskoordinator verantwortlich?

Wofür ist der Qualifizierungskoordinator verantwortlich?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Vom Routinebetrieb bis zur Requalifizierung: den qualifizierten Zustand dauerhaft erhalten

Vom Routinebetrieb bis zur Requalifizierung: den qualifizierten Zustand dauerhaft erhalten

Die Qualifizierung einer Anlage endet nicht mit der Performance Qualification (PQ). Erst das Zusammenspiel aus Instandhaltung, Periodic Reviews, Änderungsmanagement und Requalifizierungen während der Betriebsphase gewährleistet den Erhalt des qualifizierten Zustands über den gesamten Lebenszyklus.
Weiterlesen
TGA: Prüfung der Übernahme internationaler wissenschaftlicher Leitlinien

TGA: Prüfung der Übernahme internationaler wissenschaftlicher Leitlinien

Die australische Zulassungsbehörde TGA (Therapeutic Goods Administration) verfolgt die Strategie, ihre regulatorischen Ansätze so weit wie möglich an vergleichbare internationale Standards anzupassen. Hierzu zählen die Zulassungsanforderungen der EU, der FDA und der ICH. In diesem Zusammenhang wurden bereits rund 370 internationale wissenschaftliche Leitlinien übernommen.

Weiterlesen
APIC: Aktualisiertes „How to do“-Dokument zu GDP für Wirkstoffe veröffentlicht

APIC: Aktualisiertes „How to do“-Dokument zu GDP für Wirkstoffe veröffentlicht

Das Active Pharmaceutical Ingredients Committee (APIC) veröffentlichte auf seiner Webseite die Version 3 des Dokuments "GDP for APIs: How to do“ (Juni 2026). Das Dokument bietet praktische Hinweise zur Umsetzung der Guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe.

Weiterlesen
EU: Verstärkte Zusammenarbeit mit der WHO bei der Pandemievorsorge

EU: Verstärkte Zusammenarbeit mit der WHO bei der Pandemievorsorge

„Die öffentliche Gesundheit steht heute vor einer neuen Art von Herausforderung: Geschwindigkeit. Krankheiten breiten sich schneller und unvorhersehbarer aus denn je und überschreiten dabei Grenzen und Kontinente“, erklärte Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Katastrophenvorsorge und Krisenmanagement, anlässlich der Unterzeichnung einer EU4Health-Beitragsvereinbarung im Wert von über 4 Millionen Euro mit dem Zentrum für Pandemie- und Epidemieaufklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Berlin am 24.7.2026.

Weiterlesen
PIC/S: Überarbeitete Empfehlungen zu Qualifizierung und Validierung

PIC/S: Überarbeitete Empfehlungen zu Qualifizierung und Validierung

PIC/S hat die „Recommendations on Qualification and Validation“ (PI 006-4) grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung wurde am 30. Juli 2026 veröffentlicht, tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und ersetzt die Version von 2007. Das Dokument wuchs von 26 auf 49 Seiten.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes