Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EU-MDR/IVDR: Neue Übergangsbestimmungen in Kraft

EU-MDR/IVDR: Neue Übergangsbestimmungen in Kraft

Die 6-seitige Änderungs-Verordnung (EU) 2023/607 mit den neuen Übergangsbestimmungen für bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika ist am 20. März 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und direkt in Kraft getreten. Damit sollen Versorgungsengpässe mit wichtigen Medizinprodukten abgemildert werden (wir berichteten). Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geändert wurden die Artikel 120, 122 und 123 der MDR. Legacy-Produkte mit gültigem Richtlinien-Zertifikat dürfen abhängig von der Risikoklasse bis zu den genannten Fristen in Verkehr gebracht werden:

  • Für Produkte mit hohem Risiko wie Herzschrittmacher oder Hüftimplantate wurde sie vom 26. Mai 2024 auf den 31. Dezember 2027 verlängert.
  • Für Produkte der Klasse I mit mittlerem und niedrigem Risiko wie Spritzen oder chirurgischen Instrumenten gilt künftig der 31. Dezember 2028. Dazu zählen auch sonstige Produkte der Klasse IIb, Produkte der Klasse IIa und Produkte der Klassen ls, lm, lr.
  • Für maßgefertigte implantierbare Produkte der Klasse III gilt künftig der 26. Mai 2026.

Welche Bedingungen müssen hierzu erfüllt sein?

  • Die Produkte entsprechen weiterhin der Richtlinie 90/385/EWG bzw. der Richtlinie 93/42/EWG.
  • Es liegen keine wesentlichen Veränderungen der Auslegung und der Zweckbestimmung vor.
  • Die Produkte stellen kein unannehmbares Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit der Patienten, Anwender oder anderer Personen oder für andere Aspekte des Schutzes der öffentlichen Gesundheit dar.
  • Der Hersteller hat spätestens am 26. Mai 2024 ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Artikel 10 Absatz 9 eingerichtet.
  • Der Hersteller oder der Bevollmächtigte hat spätestens am 26. Mai 2024 bei einer Benannten Stelle einen förmlichen Antrag auf Konformitätsbewertung gestellt und die Benannte Stelle und der Hersteller haben spätestens am 26. September 2024 eine schriftliche Vereinbarung zur MDR-Zertifizierung unterzeichnet. Diese Regelung gilt auch für implantierbare Sonderanfertigungen der Klasse III.
  • Die Benannte Stelle muss im September 2024 unter der MDR benannt sein, um ihre Überwachungsverantwortung ausüben zu können.

Nach der neuen Fassung des Art. 120 Abs. 4 MDR ist die Abverkaufsfrist, die ursprünglich bis zum 27.05.2025 vorgesehen war ersatzlos gestrichen worden. Für In-vitro-Diagnostika ist in Art. 110 Abs. 4 ebenfalls die Streichung der Abverkaufsfrist vorgesehen. Damit wird verhindert, dass Produkte, die bereits in Verkehr gebracht wurden und im Handel noch erhältlich sind, vom Markt genommen werden müssen.


Quelle:

Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2023/607

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Wofür ist der Qualifizierungskoordinator verantwortlich?

Wofür ist der Qualifizierungskoordinator verantwortlich?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Vom Routinebetrieb bis zur Requalifizierung: den qualifizierten Zustand dauerhaft erhalten

Vom Routinebetrieb bis zur Requalifizierung: den qualifizierten Zustand dauerhaft erhalten

Die Qualifizierung einer Anlage endet nicht mit der Performance Qualification (PQ). Erst das Zusammenspiel aus Instandhaltung, Periodic Reviews, Änderungsmanagement und Requalifizierungen während der Betriebsphase gewährleistet den Erhalt des qualifizierten Zustands über den gesamten Lebenszyklus.
Weiterlesen
APIC: Aktualisiertes „How to do“-Dokument zu GDP für Wirkstoffe veröffentlicht

APIC: Aktualisiertes „How to do“-Dokument zu GDP für Wirkstoffe veröffentlicht

Das Active Pharmaceutical Ingredients Committee (APIC) veröffentlichte auf seiner Webseite die Version 3 des Dokuments "GDP for APIs: How to do“ (Juni 2026). Das Dokument bietet praktische Hinweise zur Umsetzung der Guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe.

Weiterlesen
TGA: Prüfung der Übernahme internationaler wissenschaftlicher Leitlinien

TGA: Prüfung der Übernahme internationaler wissenschaftlicher Leitlinien

Die australische Zulassungsbehörde TGA (Therapeutic Goods Administration) verfolgt die Strategie, ihre regulatorischen Ansätze so weit wie möglich an vergleichbare internationale Standards anzupassen. Hierzu zählen die Zulassungsanforderungen der EU, der FDA und der ICH. In diesem Zusammenhang wurden bereits rund 370 internationale wissenschaftliche Leitlinien übernommen.

Weiterlesen
EU: Verstärkte Zusammenarbeit mit der WHO bei der Pandemievorsorge

EU: Verstärkte Zusammenarbeit mit der WHO bei der Pandemievorsorge

„Die öffentliche Gesundheit steht heute vor einer neuen Art von Herausforderung: Geschwindigkeit. Krankheiten breiten sich schneller und unvorhersehbarer aus denn je und überschreiten dabei Grenzen und Kontinente“, erklärte Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Katastrophenvorsorge und Krisenmanagement, anlässlich der Unterzeichnung einer EU4Health-Beitragsvereinbarung im Wert von über 4 Millionen Euro mit dem Zentrum für Pandemie- und Epidemieaufklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Berlin am 24.7.2026.

Weiterlesen
PIC/S: Überarbeitete Empfehlungen zu Qualifizierung und Validierung

PIC/S: Überarbeitete Empfehlungen zu Qualifizierung und Validierung

PIC/S hat die „Recommendations on Qualification and Validation“ (PI 006-4) grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung wurde am 30. Juli 2026 veröffentlicht, tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und ersetzt die Version von 2007. Das Dokument wuchs von 26 auf 49 Seiten.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes