Wie ist die Zuständigkeit für die Arzneimittelüberwachung in Deutschland geregelt?
Die Durchführung des Arzneimittelgesetzes und seiner Rechtsverordnungen ist in Deutschland, abgesehen von den Zulassungsverfahren, Sache der Länder. Dabei sind die Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den Ländern mit einer dreistufigen Verwaltungsgliederung ist die Arzneimittelüberwachung der pharmazeutischen Hersteller Aufgabe der mittleren Verwaltungsebene, nämlich der Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien.
[GMP-BERATER, Kapitel B.3]
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