Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
ICH: Leitlinie ICH Q3C(R8) für Restlösungsmittel mit neuen PDEs

ICH: Leitlinie ICH Q3C(R8) für Restlösungsmittel mit neuen PDEs

Die ICH hat am 22. April 2021 die überarbeitete Version (Step 4) der ICH Q3C(R8) Guideline on Impurities: Guideline for Residual Solvents veröffentlicht.

Neu hinzugekommen sind die Werte der zulässigen Tageshöchstmenge (Permitted Daily Exposure, PDE) für folgende Substanzen: 

  • 2-Methyltetrahydrofuran (50 mg/Tag) 
  • Cyclopentylmethylether (15 mg/Tag) 
  • Tertiärbutylalkohol (35 mg/Tag) 

Die PDE-Werte wurden von der zuständigen Expert Working Group (EWG) erarbeitet. Bereits am 25. März 2020 veröffentlichte die ICH das Dokument zur öffentlichen Kommentierung unter Step 2 (wir berichteten). Die damals vorgeschlagenen Werte wurden nun final übernommen und die Step 4-Version wurde gegenüber dem Entwurfsdokument nicht verändert. Damit kann die Implementation in den ICH-Regionen erfolgen. Dieser unter “Step 5” stattfindende ICH-Prozess schließt die Revision ab. 

Details zur Toxizität: 

  • Methyltetrahydrofuran wurde in einer Mutationsstudie mit Bakterien, menschlichen Lymphozyten und Ratten als nicht genotoxisch eingestuft. Zur Karzinogenität liegen keine Daten vor. Eine Reproduktionstoxizität sowie eine Toxizität bei wiederholter Verabreichung wurden nicht festgestellt. Es erfolgte eine Einstufung in die Lösungsmittelklasse 3. 
  • Für Cyclopentylmethylether wurde keine Toxizität beim Menschen gefunden. Ebenfalls wurde kein genotoxisches Potenzial festgestellt. Zur Karzinogenität liegen auch hier keine Daten vor. Zur Reproduktions- und Entwicklungstoxizität konnten auf Basis bisheriger Daten keine Aussagen getroffen werden. Es erfolgte eine Einstufung in die Lösungsmittelklasse 2. 
  • Für Tertiärbutylalkohol wurde ebenfalls keine Genotoxizität festgestellt. Die Daten zur Karzinogenität lassen keine genauen Aussagen bezüglich der Wirkung auf Menschen zu, während bei Ratten Veränderungen der Nierentubuli festgestellt wurden. Zur Reproduktionstoxizität konnten ebenfalls keine genauen Aussagen getroffen werden, es fanden sich jedoch eine moderate vorübergehende systemische Toxizität bei Ratten. Es erfolgte eine Einstufung in die Lösungsmittelklasse 2. 

In einem Überarbeitungsverfahren sollen nach und nach weitere PDE-Werte ergänzt werden, sobald neue toxikologische Daten für Lösungsmittel bekannt werden.  

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

ANVISA: Erweitert Anerkennung ausländischer GMP-Behörden

ANVISA: Erweitert Anerkennung ausländischer GMP-Behörden

Die brasilianische Arzneimittelbehörde ANVISA hat mit der Normativen Anweisung IN 451/2026 die Anforderungen für die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Regulierungsbehörden (AREE) sowie das Verfahren zur GMP-Zertifizierung (CBPF) aktualisiert. Ziel ist eine Beschleunigung und Vereinfachung der regulatorischen Abläufe.
Weiterlesen
EDQM: Leitfaden zur Meldung von Arzneimittelverlusten

EDQM: Leitfaden zur Meldung von Arzneimittelverlusten

Das EDQM hat einen Leitfaden zur Umsetzung der Empfehlung CM/Rec(2024)3 über die Meldung von Arzneimitteln veröffentlicht, die durch Diebstahl, Verlust oder Umleitung aus der legalen Lieferkette verschwinden.
Weiterlesen
Was sind hochaktive Substanzen?

Was sind hochaktive Substanzen?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Warum niemand ICH Q14 will und warum genau das ein Problem ist

Warum niemand ICH Q14 will und warum genau das ein Problem ist

Die ICH-Leitlinie Q14 Analytical Procedure Development wurde im November 2023 veröffentlicht. Dieses zukunftsweisende und regulatorisch kluge Dokument schließt sich inhaltlich an ICH Q2(R2) Validation of Analytical Procedures an und greift Elemente aus ICH Q8 Pharmaceutical Development und ICH Q9(R1) Quality Risk Management auf.
Weiterlesen
EMA: 9 neue Nitrosamine im Appendix 1

EMA: 9 neue Nitrosamine im Appendix 1

Der Appendix 1 zum Q&A der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen ist im Juni 2026 weiter ergänzt worden. Dieser Appendix enthält die zulässigen Aufnahmemengen (Acceptable Intake, AI) für N-Nitrosamine.
Weiterlesen
EMA: Reduzierte Wareneingangsprüfungen sind GMP-Thema

EMA: Reduzierte Wareneingangsprüfungen sind GMP-Thema

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ein Update ihrer „Quality of Medicines: Questions and Answers – Part 2“ veröffentlicht. Die Überarbeitung betrifft den Abschnitt „Reduced testing of incoming starting materials“.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes