Adressat einer Arbeitsanweisung ist der jeweilige Mitarbeiter, der eine GxP-relevante Arbeit zuverlässig und auf Anhieb fehlerfrei durchführen soll. Daneben dienen Arbeitsanweisungen dazu, intern (z. B. internen Au-ditoren) und extern (z. B. Behördeninspektoren) zu demonstrieren, dass zielorientiert nach festgelegten Abläufen vorgegangen wird.
[GMP-BERATER, Kapitel 15.D]
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