Inklusive Annex 21 und Interpretation für die Praxis!
Das Ziel der Line Clearance ist die Vermeidung sowohl einer Kreuzkontamination von Wirkstoffen als auch einer Untermischung von Packmitteln, teilverpackter Ware, Dokumentation und Fertigware.
[GMP-BERATER, Kapitel 13.B]